EU-Maschinenverordnung 2023 veröffentlicht
02.07.2023 Die EU-Maschinenverordnung 2023 ist unter dem Namen Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen am 29.06.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Aktualisierungen zu diesem Beitrag finden Sie hier:
Aktuell in unserem Blog CE Plus
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EU-Maschinenverordnung 2023 – los geht´s
04.01.2023 Mitte Dezember 2022 haben sich EU-Parlament und Rat im Kern auf eine neue EU-Maschinenverordnung 2023 geeinigt. Die neuen, vorläufig vereinbarten Regelungen warten nun auf eine Stellungnahme des EU-Parlaments in erster Lesung. Bei üblichem Verlauf dürfte die neue Verordnung zu Maschinenprodukten bis Mitte 2023 alle formalen Anforderungen im EU-Parlament erfüllt haben.
42 Monate Zeit bis zur EU-Maschinenverordnung
Die EU-Maschinenverordnung 2023 gilt 42 Monate nach ihrem Inkrafttreten und ersetzt die Maschinenrichtline von 2006. Vermutlich müssen die Wirtschaftsakteure also ab Ende 2026 bzw. Anfang 2027 die neue Verordnung anwenden.
Konformitätsbewertung durch Hersteller
Die Einigung von Parlament und Rat sieht vor, dass sechs Maschinenkategorien in Anhang I aufgenommen werden.
Hersteller und alle weiteren Wirtschaftsakteure (Online-Händler, Händler, Importeure/Einführer, Bevollmächtigte etc.) dürfen weiterhin nur Maschinen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, die die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen. Die Maschinenprodukte müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.
Für bestimmte Produkte darf der Hersteller selbst eine Konformitätsbewertung durchführen. Das gilt für Produkte, die in Anhang I Teil B aufgeführt sind.
Spezielle Konformitätsbewertung
In Anhang I Teil A sind Produkte aufgeführt, die strengeren Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen. Die Verfahren müssen von Dritten (benannte Stelle) durchgeführt werden. Dieses gilt zum Beispiel für einige Maschinen mit bestimmter KI. Die Kriterien für eine Klassifizierung der Maschinenprodukte für eine spezielle Konformitätsbewertung sind genau festgelegt. Die EU-Kommission passt die Klassifizierung gemäß Stand der Technik an.
Stand der Technik in Anhang I
Fragen Sie uns. Wir prüfen regelmäßig, ob Änderungen in der Liste für Risikomaschinen in Anhang I der neuen EU-Maschinenverordnung vorliegen.
Wesentliche Modifikation
Erfreulich v. a. für Hersteller und Betreiber: der neue Begriff «wesentliche Modifikation». In der neuen Verordnung wird eindeutig definiert, wann eine Maschine in Sinne der Verordnung wesentlich modifiziert wurde und damit als neue Maschine erneut das Konformitätsbewertungsverfahren für die CE-Kennzeichnung durchlaufen muss.
Digitale Betriebsanleitung vielleicht Standard
In der Diskussion steht immer noch die digitale Betriebsanleitung. Die EU-Abgeordneten geben der Einführung von ausschließlich digitalen Dokumenten anscheinend den Vorzug gegenüber papierbasierten Lösungen. Die endgültige Fassung der EU-Maschinenverordnung wird hier wohl endgültig rechtliche Klarheit schaffen.
EU-Maschinenverordnung 2023 direkt anzuwenden
Die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde in den EU-Mitgliedstatten in gesonderten Gesetzgebungsprozessen umgesetzt. Dagegen ist die neue Verordnung in allen Ländern der EU direkt anzuwenden – und kann so mehr Rechtsklarheit und ein einheitliches Auslegen und Umsetzen der Vorgaben erreichen.
Hintergrund der EU-Maschinenverordnung 2023
Am 21.04.2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maschinenprodukte vor. Das erfolgte im Rahmen des Pakets zur künstlichen Intelligenz und des Ziels, den Rechtsrahmen für Maschinen zu modernisieren und Lücken zu Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit in der Maschinenrichtlinie zu schließen.
Hinweis
Der IMCO-Berichterstatter, Ivan Štefanec (EVP), verkündete am 15.12.2022, dass der IMCO-Ausschuss eine Einigung über die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie erzielt habe. Herr Štefanec wird auf der Sitzung des IMCO-Ausschusses am 23. und 24. Januar 2023 über den letzten Trilog (Verhandlungsführende aus EU-Parlament und Rat) berichten.
Weitere Informationen
Siehe unseren Beitrag EU-Maschinenverordnung statt Maschinenrichtlinie.
Infos zum Entwurf und zu der EU-Einigung zur EU-Maschinenverordnung 2023 am 15.12.2022 finden Sie hier
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52021PC0202
Ausblick
Wann genau in 2023 die vorgeschlagene EU-Maschinenverordnung in Kraft tritt ist noch nicht bekannt. Unsere Ingenieurinnen und Ingenieure stehen aber bereits in den Startlöchern. Fragen Sie uns gerne.