EU-Maschinenverordnung 2023 veröffentlicht

02.07.2023 Die EU-Maschinenverordnung 2023 ist unter dem Namen Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen am 29.06.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Aktualisierungen zu diesem Beitrag finden Sie hier:

Aktuell in unserem Blog CE Plus

21.08.2023 Digitale Betriebsanleitung in der EU-Maschinenverordnung zu Vorgaben für eine digitale Betriebsanleitung in der neuen MVO

13.07.2023 Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 Pflichten-bewusst lesen zu den Pflichten für Wirtschaftsakteure in der neuen MVO

13.07.2023 EU-Maschinenverordnung reif für Ihren Kalender zu Fristen und Terminen in der neuen MVO

 

 

EU-Maschinenverordnung 2023 – los geht´s

04.01.2023 Mitte Dezember 2022 haben sich EU-Parlament und Rat im Kern auf eine neue EU-Maschinenverordnung 2023 geeinigt. Die neuen, vorläufig vereinbarten Regelungen warten nun auf eine Stellungnahme des EU-Parlaments in erster Lesung. Bei üblichem Verlauf dürfte die neue Verordnung zu Maschinenprodukten bis Mitte 2023 alle formalen Anforderungen im EU-Parlament erfüllt haben.

42 Monate Zeit bis zur EU-Maschinenverordnung

Die EU-Maschinenverordnung 2023 gilt 42 Monate nach ihrem Inkrafttreten und ersetzt die Maschinenrichtline von 2006. Vermutlich müssen die Wirtschaftsakteure also ab Ende 2026 bzw. Anfang 2027 die neue Verordnung anwenden.

Konformitätsbewertung durch Hersteller

Die Einigung von Parlament und Rat sieht vor, dass sechs Maschinenkategorien in Anhang I aufgenommen werden.

Hersteller und alle weiteren Wirtschaftsakteure (Online-Händler, Händler, Importeure/Einführer, Bevollmächtigte etc.) dürfen weiterhin nur Maschinen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, die die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen. Die Maschinenprodukte müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.

Für bestimmte Produkte darf der Hersteller selbst eine Konformitätsbewertung durchführen. Das gilt für Produkte, die in Anhang I Teil B aufgeführt sind.

Spezielle Konformitätsbewertung

In Anhang I Teil A sind Produkte aufgeführt, die strengeren Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen. Die Verfahren müssen von Dritten (benannte Stelle) durchgeführt werden. Dieses gilt zum Beispiel für einige Maschinen mit bestimmter KI. Die Kriterien für eine Klassifizierung der Maschinenprodukte für eine spezielle Konformitätsbewertung sind genau festgelegt. Die EU-Kommission passt die Klassifizierung gemäß Stand der Technik an.

Stand der Technik in Anhang I

Fragen Sie uns. Wir prüfen regelmäßig, ob Änderungen in der Liste für Risikomaschinen in Anhang I der neuen EU-Maschinenverordnung vorliegen.

Wesentliche Modifikation

Erfreulich v. a. für Hersteller und Betreiber: der neue Begriff «wesentliche Modifikation». In der neuen Verordnung wird eindeutig definiert, wann eine Maschine in Sinne der Verordnung wesentlich modifiziert wurde und damit als neue Maschine erneut das Konformitätsbewertungsverfahren für die CE-Kennzeichnung durchlaufen muss.

Digitale Betriebsanleitung vielleicht Standard

In der Diskussion steht immer noch die digitale Betriebsanleitung. Die EU-Abgeordneten geben der Einführung von ausschließlich digitalen Dokumenten anscheinend den Vorzug gegenüber papierbasierten Lösungen. Die endgültige Fassung der EU-Maschinenverordnung wird hier wohl endgültig rechtliche Klarheit schaffen.

EU-Maschinenverordnung 2023 direkt anzuwenden

Die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde in den EU-Mitgliedstatten in gesonderten Gesetzgebungsprozessen umgesetzt. Dagegen ist die neue Verordnung in allen Ländern der EU direkt anzuwenden – und kann so mehr Rechtsklarheit und ein einheitliches Auslegen und Umsetzen der Vorgaben erreichen.

Hintergrund der EU-Maschinenverordnung 2023

Am 21.04.2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maschinenprodukte vor. Das erfolgte im Rahmen des Pakets zur künstlichen Intelligenz und des Ziels, den Rechtsrahmen für Maschinen zu modernisieren und Lücken zu Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit in der Maschinenrichtlinie zu schließen.

Hinweis

Der IMCO-Berichterstatter, Ivan Štefanec (EVP), verkündete am 15.12.2022, dass der IMCO-Ausschuss eine Einigung über die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie erzielt habe. Herr Štefanec wird auf der Sitzung des IMCO-Ausschusses am 23. und 24. Januar 2023 über den letzten Trilog (Verhandlungsführende aus EU-Parlament und Rat) berichten.

Weitere Informationen

Siehe unseren Beitrag EU-Maschinenverordnung statt Maschinenrichtlinie.

Infos zum Entwurf und zu der EU-Einigung zur EU-Maschinenverordnung 2023 am 15.12.2022 finden Sie hier

https://www.europarl.europa.eu/committees/en/regulation-on-machinery-products/product-details/20220906CDT10121

https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20221212IPR64522/safety-of-machinery-deal-on-updated-rules-fit-for-the-digital-era

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52021PC0202

Ausblick

Wann genau in 2023 die vorgeschlagene EU-Maschinenverordnung in Kraft tritt ist noch nicht bekannt. Unsere Ingenieurinnen und Ingenieure stehen aber bereits in den Startlöchern. Fragen Sie uns gerne.