Digitale Betriebsanleitung in der EU-Maschinenverordnung

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Digitale Betriebsanleitung – nice to have

21.08.2023 Lange mehr oder weniger begeistert erwartete Regelung: die digitale Betriebsanleitung in der EU-Maschinenverordnung 2023. Ob die digitale Form der Produktinformationen spektakuläre Erleichterungen für Sie bringt oder eher nerviger Zeitgeist ist – wissen Sie vermutlich erst in einigen Jahren.

Lebenslange IT-Allianz

Wenn Sie als Hersteller Ihre Betriebsanleitung in digitaler Form bereitstellen, müssen Sie auf jeden Fall Ihre IT hätscheln. Während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine bzw. mindestens zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen müssen Sie die Betriebsanleitung online zugänglich machen. Einführer müssen die Vorgaben zur Betriebsanleitung in Artikel 10 ebenfalls gewährleisten, Händler müssen sie überprüfen, bevor sie die Maschine auf den Markt bringen. (vgl. Art. 10 Abs. 7, Art. 13, 15)

Hinweis: Gleiche Anforderungen an Hersteller gelten für digitale EU-Konformitätserklärungen nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme der Maschine (vgl. Art. 8).

Für den smarten Zugriff

Einfach machen geht nicht. Ist der Druck des Markts groß, kommen Wirtschaftsakteure vielleicht nicht um die Betriebsanleitung in digitaler Form herum. Das bedarf einiger Vorbereitung. Die digitale Betriebsanleitung soll für Nutzer bequem zugänglich sein. Passen die Zugriffinformationen nicht auf die Maschine selbst, müssen Sie diese auf ihrer Verpackung oder in einem Begleitdokument angeben.

Egal, wie ein Nutzer Zugriff zur digitalen Betriebsanleitung erhält: der Nutzer muss die Betriebsanleitung ausdrucken, herunterladen und auf einem elektronischen Gerät speichern können. Sinn ist, dass ein Nutzer jederzeit auf die Betriebsanleitung zugreifen kann, auch wenn sie zum Beispiel in die Software der Maschine eingebettet ist.

Auch die EU-Konformitätserklärung macht in digital. Hersteller können in der Betriebsanleitung die Internetadresse oder den maschinenlesbaren Code für den Zugriff auf die EU-Konformitätserklärung angeben. (vgl. Art. 10)

Check für kostenlose Papierversion

Ist Ihre Betriebsanleitung digital, vermeiden Sie vielleicht präventiv durchs Nachfragen Ärger ums Papier: Vielleicht fällt dem ein oder anderen Nutzer erst lange nach dem Kauf ein, dass er eine Betriebsanleitung in Papierform will. Ausdrücklich zum Zeitpunkt des Kaufs kann der Nutzer laut Maschinenverordnung kostenlos eine Betriebsanleitung in Papierform verlangen. So oder so haben Sie einen Monat ab Kauf Zeit, diese bereitzustellen.

Immer Papierform ist bei Maschinen für nichtprofessionelle Nutzer angesagt oder auch für Maschinen, die eventuell von nichtprofessionellen Nutzern verwendet werden können.

Interessant, dass in der Maschinenverordnung an dieser Stelle nicht explizit von Betriebsanleitung die Rede ist – sondern von Sicherheitsinformationen, die für die sichere Inbetriebnahme der Maschine und ihre sichere Verwendung wesentlich sind. Laut Begriffsdefinition der Betriebsanleitung in Art. 3 ist das nur ein Teil der Betriebsanleitung – vielleicht eröffnet sich hier Interpretationsspielraum. (vgl. Art. 10)

Papiersparen auch bei nicht digitaler Betriebsanleitung

Das hat nun ein Ende: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG will für jede Maschine eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen des Mitgliedsstaats, wo die Maschine in Verkehr oder Betrieb genommen wird. Ist die beigefügte Betriebsanleitung eine Übersetzung der Originalbetriebsanleitung muss die Originalbetriebsanleitung noch dazu (vgl. MRL Anhang I).

Die EU-Maschinenverordnung legt in Anhang III nur fest: Betriebsanleitung, Sicherheitsinformationen und Informationen müssen in einer für die Nutzer leicht verständlichen Sprache abgefasst sein. Der betreffende Mitgliedstaat legt fest, welche Sprache das sein kann. Ganz einfach.

Interessant auf den zweiten Blick: Das Abfassen der Betriebsanleitung in einer leicht verständlichen Sprache impliziert, dass auf jeden Fall eine fachkundige Person die Betriebsanleitung in dieser Sprache erstellt, vor allem, weil die Texte klar, verständlich und lesbar sein müssen. Das Beilegen der gekennzeichneten Übersetzung zur Originalbetriebsanleitung, durchaus eine gewisse Absicherung für Unternehmen, fällt weg. Das kann auch Papier sparen, wenn Sie die Betriebsanleitung nicht sowieso online stellen. (vgl. Art. 10)

Stand der Technik in digital und analog

In Bezug auf den Inhalt der Betriebsanleitung fordert die neue Maschinenverordnung erstmalig Stand der Technik – selbstredend für die digitale und analoge Fassung. Diese Errungenschaft gebührt den Messungen. In der Betriebsanleitung müssen, wie bereits in der Maschinenrichtlinie, Messwerte angegeben werden. Zum Beispiel gegebenenfalls zu Luftschallemission, Strahlung, Emissionen gefährlicher Stoffe. Die Werte müssen für die Maschine tatsächlich gemessen werden. Möglich auch: Ermitteln der Werte auf der Grundlage von Messungen an einer technisch vergleichbaren sowie für den Stand der Technik repräsentativen Maschine. Voilà. (vgl. Anhang III)

Analoge und digitale Betriebsanleitung in der EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Ob digital oder nicht, mit einer vollständigen und übersichtlichen Betriebsanleitung und der entsprechenden Fassung in einer anderen Sprache sind Sie auf der sicheren Seite. Gute Vorbereitung ist immer kostensparend. Fragen Sie unsere Fachleute.

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In loser Folge berichten wir in unserem Blog CE Plus weiter über die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen. Fragen Sie unsere CE-Fachkräfte, wenn Sie Details zur Maschinenverordnung klären möchten.