FAQ

Hier finden Sie die häufigsten Fragen (FAQ) und Antworten rund um unsere Leistungen oder zu gesetzlichen Anforderungen im Überblick. Haben Sie weitere Fragen? Wir antworten gerne. Rufen Sie uns an.

CE –  Maschinensicherheit – Arbeitssicherheit

Wir unterstützen Sie bei allen Herstellerpflichten, die für den Verkauf oder die eigene Verwendung Ihrer Maschine/Anlage erforderlich sind.

  • Maschinensicherheit und Maschinenabnahme
  • Normen- und Richtlinienrecherche
  • Messungen und Prüfungen vornehmen (Lärmmessung, elektrische Sicherheit etc.)
  • Unterstützung, damit die Maschine die für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt
  • Technische Unterlagen erstellen
  • Unterstützung, damit die technischen Unterlagen verfügbar sind
  • Eine Risikobeurteilung für die Maschine vornehmen
  • Die Betriebsanleitung, die Wartungsanleitung etc. erstellen
  • Die Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen des Verwenderlandes zur Verfügung stellen
  • Die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
  • Die Maschinenrichtlinie und gegebenenfalls weitere Richtlinien beachten
  • Die erforderliche Konformitätserklärung ausstellen und Beratung, damit Sie sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt
  • Die CE-Kennzeichnung anbringen
  • Bei einer unvollständigen Maschine das entsprechende Verfahren abschließen
  • Kennzeichnungen und Sicherheitskennzeichnungen an der Maschine anbringen

Was ist, wenn die Anlage nicht die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, damit die Anlage die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt.

Jeder Betreiber hat die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen – die Verkehrssicherungspflicht. Wird der Betreiber seiner Verantwortung nicht gerecht, haftet er für Schäden. Verkehrssicherungspflichten werden zum Teil durch Vorschriften konkretisiert (z. B. Unfallverhütungsvorschriften für Gewerbebetriebe). Verkehrssicherungspflichten gelten für viele verschiedene Bereiche – von der Streupflicht bis hin zu Spielplätzen.

 

Warum müssen Gebäude und deren Außenbereiche bei der Errichtung und beim Unterhalt regelmäßig überprüft werden?

  • Unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflicht ist der Eigentümer und der Vermieter gem. § 823 BGB verpflichtet, seine Immobilie nach den geltenden DIN-, VDE-, DVGW- und UVV-Vorschriften zu errichten und zu unterhalten.
  • Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet den Eigentümer, in regelmäßigen Abständen Baukonstruktionen, Schutzeinrichtungen, technische Anlagen sowie Außenanlagen zu überprüfen, damit Gefahren frühzeitig erkannt und abgewiesen werden.

Wir unterstützen Sie bei der Risikominimierung in diesem Bereich:

  • Durch Aufklärungs- und Beratungsgespräche
  • Begehungen vor Ort zum Erfassen des IST-Stands
  • Bestandsdatenerfassung mit Fotodokumentation
  • Beratung, wie eventuelle Mängel abzustellen sind
  • Spielgeräteprüfung nach DIN EN 1176

 

Wir beraten Sie gerne zu den notwendigen Maßnahmen und Prüfungen in Ihrem Betrieb und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an, Telefon +49 40 5238871-0, oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@adt-zielke.com.

Als Betreiber von Maschinen und Anlagen müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen, um die Sicherheit im Umgang mit Maschinen zu gewährleisten. Zu diesen Betreiberpflichten gehört, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Ergebnisse umsetzen.

Wir ermitteln, beurteilen und dokumentieren die konkreten Gefährdungen in Ihrem Betrieb, damit Sie sinnvolle und angemessene Maßnahmen ergreifen können.

  • Gefährdungen ermitteln gemäß BetrSichV
  • Risiken beurteilen
  • Erforderliche Maßnahmen benennen
  • Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
  • Ggf. Explosionsschutzdokument
  • Umsetzen der Maßnahmen kontrollieren
  • Maschinensicherheit und Maschinenabnahme

Wenn Sie Umbauten an Ihren Anlagen planen müssen Sie prüfen, ob Sie eine Änderung an den Anlagen vornehmen, die Einfluss auf die Sicherheit hat. Unter Umständen müssen Sie ein Konformitätsbewertungsverfahren mit CE-Kennzeichnung durchführen. Wir überprüfen für Sie, ob und welche Pflichten Sie vor und ggf. nach Ihren Umbauten erfüllen müssen.

Gerne beraten wir Sie zu weiteren Pflichten, die Sie als Betreiber von Maschinen erfüllen müssen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns

Betriebsanleitung, Wartungsanleitung, Montageanleitung etc. einer Maschine sind Bestandteil der technischen Dokumentation für den Nutzer, aus Herstellersicht oft als externe technische Dokumentation bezeichnet. Die Betriebsanleitung, Wartungsanleitung, Montageanleitung etc. informieren den Nutzer über das Produkt und über den richtigen Umgang mit dem Produkt. Es ist wichtig, wie Sie Ihre technische Dokumentation für den Nutzer erstellen. Denn die technischen Dokumentation für den Nutzer sichert den Hersteller auch haftungsrechtlich ab. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Hersteller in der EU, die CE-kennzeichnungspflichtige Produkte produzieren, müssen die Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien zwingend erfüllen. Die Hersteller müssen die entsprechenden CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine CE-Kennzeichnung vornehmen. > mehr erfahren

Die DGUV Vorschrift 3 fordert die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.

  • Alle gewerblichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre elektrische Sicherheit hin überprüft werden.
  • Diese Prüfungen sowie die einzuhaltenden Fristen werden durch die Berufsgenossenschaften in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt.
  • Wenn Sie Fristen nicht einhalten, kann dieses durch die Feuerversicherung als Obliegenheitsverletzung gewertet werden kann, so dass unter Umständen im Brandfall keine Versicherungsleistungen erbracht werden.
  • Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (z. B. Bürogeräte, elektrische Werkzeuge) besitzt die kürzesten Prüffristen (zwischen 6 und 24 Monaten).

 

Wir führen für Ihr Unternehmen die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durch und überwachen die Einhaltung der Prüffristen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umfasst allgemeine, für alle Arbeitsmittel geltende Anforderungen.

Seit 16.07.2021 gilt eine neue Fassung der Betriebssicherheitsverordnung vom 1. Juni 2015. Die Anpassung erfolgt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146).

> mehr zu Inhalt, Rechtsgrundlage, Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV 2021

Bestimmte Arbeitsmittel müssen nach Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung prüfpflichtiger Arbeitsmittel umfasst: Prüfung und Dokumentation.

Prüfungen sind zum Beispiel wiederkehrend notwendig für:

Bitte informieren Sie sich hier gerne näher über unsere umfangreichen Leistungen Arbeitssicherheit – oder rufen Sie uns einfach an.

Leistungen Arbeitssicherheit von A – Z

Nachfolgend haben wir einige Leistungen Arbeitssicherheit stichwortartig für Sie aufgelistet, von A – Z. Näheres erfahren Sie, wenn Sie die Links unten im Text klicken (in Kürze verfügbar).

Alternative bedarfsorientierte Betreuung

  • Wir sind Kooperationspartner der BGW für die Unternehmerschulung und schulen Unternehmer nach allen Vorgaben der BGW, nach geltenden Vorschriften und praxisorientiert.
  • Alternative bedarfsorientierte Betreuung – Unternehmerschulung

Arbeits- und Gesundheitsschutz­managementsystem

  • Wir entwickeln ein praxisgerechtes Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem und koordinieren die Einführung
  • Planung der Gefährdungsbeurteilung zur Evaluierung von Gefährdungen
  • Verantwortungskonzept entwickeln
  • Maßnahmenplan und Kommunikationsstrategie konzipieren
  • Verfahrensanweisungen entwerfen
  • Fortbildungs- und Schulungsprogramm
  • Konzepte für Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr (Erste Hilfe, Explosionsschutz, Umgang mit Gefahrstoffen etc.)
  • Etc
  • Arbeitsschutzmanagement – BGM

Betriebsärztliche Betreuung

  • Siehe Vorsorge und betriebsärztliche Betreuung
  • Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV

  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Verordnung zur Regelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen.
  • Betreiberpflichten
  • Die Betriebssicherheitsverordnung fordert die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik.
  • Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung
  • Messung/Prüfung von Betriebsmitteln

Brandschutz

  • Wir unterstützen Sie bei der Durchführung des betrieblichen Brandschutzes.
  • Wir stellen Ihrem Unternehmen externe Brandschutzbeauftragte zur Verfügung, die über die erforderlichen Qualifikationen und über mehrjährige Berufserfahrung verfügen.
  • Wir beraten Sie zu notwendigen Brandschutzmaßnahmen. Wir unterstützen Sie bei der Planung unter wirtschaftlichen, funktionalen und ökologischen Aspekten.

Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer

  • Wir entwickeln, betreuen und koordinieren  Programme für Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer.
  • Ausbildung koordinieren
  • Fristen beaufsichtigen
  • Wir schulen Ihre Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2
  • Brandschutzhelfer gemäß der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

DGUV Vorschrift 2 – Beratung und Betreuung

  • Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemäß DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG).
  • Wir übernehmen die zuverlässige Betreuung Ihres Unternehmens.
  • Praxisorientierte Beurteilung der erforderlichen Arbeitsschutz-Maßnahmen in Ihrem Betrieb – von Brandschutzbestimmungen, Umgang mit Gefahrstoffen,  Messungen (Lärm, Vibration, Raumklima etc.), Emissionsschutz bis PSA
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen
  • Organisation des Arbeitsschutzes / AMS (Arbeitsschutz-Management-System)
  • Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter
  • Erledigung der Formalitäten, falls es doch zu einem Arbeitsunfall kommt
  • Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung

DGUV Vorschrift 3 – Prüfung

  • Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Alle gewerblichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre elektrische Sicherheit hin überprüft werden.
  • Diese Prüfungen sowie die einzuhaltenden Fristen werden durch die Berufsgenossenschaften in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt.
  • Wenn Sie Fristen nicht einhalten, kann dieses durch die Feuerversicherung als Obliegenheitsverletzung gewertet werden kann, so dass unter Umständen im Brandfall keine Versicherungsleistungen erbracht werden.
  • Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (z. B. Bürogeräte, elektrische Werkzeuge) besitzt die kürzesten Prüffristen (zwischen 6 und 24 Monaten).
  • Wir führen für Ihr Unternehmen die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durch und überwachen die Einhaltung der Prüffristen.
  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel – DGUV Vorschrift 3
  • Prüfung elektrischer Maschinen und Anlagen – DIN EN 60204

Erste Hilfe

  • Wir entwickeln, betreuen und koordinieren Ersthelfer-Programme.
  • Ausbildung koordinieren
  • Fristen beaufsichtigen
  • Etc.

Explosionsschutzdokument

Unsere Explosionsschutzbeauftragten prüfen Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre und erstellen, falls erforderlich, eine Gefährdungsbeurteilung mit Explosionsschutzdokument.

  • Gefährdungsbeurteilung mit Explosionsschutzdokument

Gefährdungsbeurteilung

Wir beurteilen und dokumentieren Ihre speziellen Risiken und Gefährdungen.

  • Arbeitsschutz
  • Gefahrstoffe
  • Ggf. Explosionsschutzdokument
  • Etc.
  • Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung

Lärmmessungen

  • Wir beraten Sie sicher und vollständig, damit Sie gesetzliche Richt- und Grenzwerte einhalten können, gemäß LärmVibrationsArbSchV.
  • Lärmmessungen

Prüfpflichtige Arbeitsmittel

  • Bestimmte Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei allen notwendigen Maßnahmen bei wiederkehrenden Prüfungen.
  • Beispiel: Prüfung von Leitern und gemäß BetrSichV und TRBS 2121
  • Prüfung prüfpflichtiger Arbeitsmittel

Raumklima und weitere Messungen

  • Wir beraten Sie im Bereich Raumklima und  führen messtechnische Untersuchungen zu CO2, Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Luftbewegung durch.
  • Weitere Messungen: Lärm, Vibration, Nachhallzeit.
  • Messungen am Arbeitsplatz

SCC-Zertifizierung

  • Wir betreuen und koordinieren eine SCC-Zertifizierung.

Schadstoffsanierung

  • Wir beraten Sie in allen Bereichen der Schadstoffsanierung: Suchen, Erfassen und Beurteilen der Schadstoffe sowie Planung der Sanierung, Bauüberwachung und Abnahme. Wir planen mit Ihnen alles Erforderliche und berücksichtigen besonders wirtschaftliche, funktionale und ökologische Aspekte.

Sicherheitstechnische Betreuung

  • Siehe DGUV Vorschrift 2 – Beratung und Betreuung
  • Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Spielgeräteprüfung, Spielplatzprüfung

  • Jedem Betreiber von Spielplätzen obliegt in vollem Umfang Verantwortung und Haftung für die Sicherheit. Wir prüfen Ihre Spielgeräte gemäß DIN EN 1176.
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Spielgeräteprüfung / Spielplatzprüfung

Störfallbeauftragter

  • Sicherheitskonzepte
  • Explosionsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung mit Explosionsschutzdokument
  • Prüffristen

SuSa-Konzeption

  • Eine innerbetriebliche Sicherheitsorganisation muss beide Fachgebiete „SICHERHEIT“ umfassen.
  • Eine SuSa-Konzeption deckt die Bereiche SECURITY, das heißt Schutz von Personen und Sachwerten (BGB), und SAFETY, das heißt Arbeitssicherheit (ASiG), ab.
  • Speziell für Ihr Unternehmen ermitteln und bewerten wir zunächst mögliche Bedrohungen. Anschließend unterstützen wir Sie beim Festlegen von Schutzzielen mit Schutzstufen. Hieraus entsteht ein Konzept mit Ablaufplänen. Dieses enthält Maßnahmen für den einfachen Zwischenfall, zu Notfällen, bis hin zur innerbetrieblichen Katastrophenschutzorganisation.
  • Das SuSa-Konzept ist so aufgebaut, dass es bei neuen Erkenntnissen aktualisiert und mit geringem Aufwand aufrecht erhalten wird.
  • Da SuSa auch die Bereiche der Arbeitssicherheit abdeckt, ist die Nutzung der gesetzlich geforderten Einsatzzeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit möglich.
  • Durch eine Erstanalyse werden mögliche Bedrohungen festgestellt und bereits getroffene Schutzmaßnahmen bewertet. Fachkräfte, die im Safety- und Security-Bereich qualifiziert und erfahren sind, führen Aufklärungs- und Beratungsgespräche.

 

  • In begleitender Form
  • Beim Erstellen der Dokumentation
  • Durch Pflege und Aktualisierung der Dokumentation

Umweltweltbeauftragte/Abfallbeauftragte

  • Wir unterstützen Sie beim betrieblichen Umweltmanagement/Abfallmanagement.
  • Konzept entwickeln
  • Koordinieren

Verkehrssicherungspflicht Spielgeräte

  • Warum müssen Gebäude und deren Außenbereiche bei der Errichtung und beim Unterhalt regelmäßig überprüft werden?
  • Unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflicht ist der Eigentümer und der Vermieter gem. § 823 BGB verpflichtet, seine Immobilie nach den geltenden DIN-, VDE-, DVGW- und UVV-Vorschriften zu errichten und zu unterhalten.
  • Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet den Eigentümer, in regelmäßigen Abständen Baukonstruktionen, Schutzeinrichtungen, technische Anlagen sowie Außenanlagen zu überprüfen, damit Gefahren frühzeitig erkannt und abgewiesen werden.
  • Wir unterstützen Sie bei der Risikominimierung in diesem Bereich:
  • Durch Aufklärungs- und Beratungsgespräche
  • Begehungen vor Ort zum Erfassen des IST-Stands
  • Bestandsdatenerfassung mit Fotodokumentation
  • Beratung, wie eventuelle Mängel abzustellen sind
  • Unterstützung bei eventuellen Streitfällen
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Spielgeräteprüfung / Spielplatzprüfung

Vibrationsmessung

  • Wir beraten Sie sicher und vollständig, damit Sie gesetzliche Richt- und Grenzwerte einhalten können, gemäß LärmVibrations ArbSchV.

Vorsorge und betriebsärztliche Betreuung

  • Wir erfüllen alle Ziele Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements. Von Beratung über Betreuung bis Vorsorge.
  • Betriebsärztliche Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz und Unfallverhütungsvorschriften
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (G-Untersuchungen)
  • Staatlichem Recht, z. B. Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung etc.
  • Individuelle Beratung von Unternehmen und Mitarbeitern
  • Gesundheitsaktionen und betriebliche Gesundheitsförderung
  • Planung und Pflege von Gesundheitsmanagementsystemen
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren
  • Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Wiedereingliederungs-Management
  • Sozialmedizinische Beratungen
  • Impfsprechstunden
  • Reisemedizinische Beratung
  • Mediation und Beratung bei Problemfällen
  • Führerscheinuntersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung
  • Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Führungskräfte-Untersuchungen
  • Arbeitsmedizinische Stellungnahmen und Gutachten
  • Psychosomatische Grundversorgung

Wiederkehrende Prüfungen

  • Siehe Prüfpflichte Arbeitsmittel
  • Prüfung prüfpflichtiger Arbeitsmittel

 

Ihre gesuchten Leistungen Arbeitssicherheit nicht dabei?

Wenn Sie eine Lösung für ein spezielles Problem benötigen: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Technische Übersetzung

Technische Übersetzungen sind bei uns Teamarbeit. Unser Team aus technischen Übersetzern, Ingenieuren, Layoutern und technischen Zeichnern arbeitet Hand in Hand, damit Sie für jedes Format und speziell für Ihre Branche eine qualitativ hochwertige Fachübersetzung Ihres Dokuments erhalten.

Muttersprachliche und qualifizierte Fachübersetzer übersetzen Ihre technischen Dokumente zuverlässig in Anlehnung an die DIN EN ISO 17100.

Unsere erfahrenen Projektmanager wickeln Ihre Projekte reibungslos ab. Sie erhalten konsistente technische Übersetzungen, weil wir ohne Ausnahme Translation Memory einsetzen. Auf Wunsch überprüfen wir gerne, ob Ihre Originaltexte fehlerfrei sind und/oder überprüfen die inhaltliche Korrektheit.

Technische Übersetzungen – Wissenswertes

Die Norm zu Übersetzungsdienstleistungen – Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen, die ISO 17100:2015 Translation services – Requirements for translation services, ist mit Ausgabedatum 2015-05 erschienen. Die deutsche Fassung DIN EN ISO 17100 Übersetzungsdienstleistungen – Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen ist im Mai 2016 erschienen. Die Norm ist beim Beuth-Verlag erhältlich.

DIN EN ISO 17100 ein Qualitätsstandard für Übersetzungsdienstleister. Technische Übersetzungen bei ADT-Zielke werden in Anlehnung an diese internationale Norm, die auch vom Europäischen Komitee für Normung verabschiedet worden ist, ausgeführt. Die tatsächliche Übersetzung eines technischen Dokuments stellt nach dieser Norm nur eine von verschiedenen Phasen in dem Übersetzungsprozess dar. Die Norm legt Anforderungen an alle Aspekte des Übersetzungsprozesses fest, die Qualität und Bereitstellung von Übersetzungsdienstleistungen direkt beeinflussen. Jedes Übersetzungsprojekt muss von einem  Projektmanager koordiniert werden. Technische Übersetzungen nach DIN EN  ISO 17100 müssen sowohl das Übersetzen als auch die Revision umfassen. Nach der Übersetzungsphase werden Dokumente bei der entsprechenden Projektspezifikation Korrektur gelesen. Alle Beteiligten, welche Technische Übersetzungen gemäß DIN EN ISO 17100 ausführen, redigieren, Korrekturlesen und fachlich prüfen, müssen hohe berufliche Kompetenzen vorweisen.

  • Übersetzungsausbildung (Hochschulabschluss)
  • Vergleichbare Ausbildung (anderer Fachbereich) und mindestens zwei Jahre Übersetzungserfahrung
  • Mindestens fünf Jahre professionelle Übersetzungserfahrung

Wenn Sie an weiteren Informationen zu Technischen Übersetzungen interessiert sind, kontaktieren Sie uns. Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir setzen für Ihre Übersetzungen unser Datenbanksystem Translation Memory ein. So sichern wir Ihnen konsistente Übersetzungen. Wir sichern Ihre Daten im Translation Memory auf unseren Sicherheitsservern, damit Ihre vertraulichen Texte vor Fremdzugriff geschützt sind.

Auf Wunsch pflegen wir die Daten Ihrer Übersetzung für Sie in einer kundenspezifischen Datenbank. > mehr erfahren unter Technische Übersetzung

Der Preis für eine Übersetzung hängt von Umfang und Format der gelieferten Originaltexte ab. Höchste Qualität des Übersetzungsprozesses und der Fachübersetzer sind bei uns selbstverständlicher Standard.

Fragen zu Übersetzungen und Preis

Gerne beantworten wir Ihnen alle Ihre Fragen zu Übersetzungen persönlich oder erstellen Ihnen ein detailliertes Angebot. Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail an Team Technische Redaktion – Annika Zielke – Telefon +49 40 5238871-16 – technischeRedaktion@adt-zielke.com.

Informationen für die Übersetzung

Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag / ein Angebot und nennen Ihnen den Liefertermin. Senden bzw. nennen Sie uns einfach Quell- und Zielsprache, Liefertermin, Ursprungsdokument, ggf. Terminologieliste / Glossar / Kürzelverzeichnis.

So setzt sich der Preis für Ihre Übersetzung zusammen

Der Preis für eine Übersetzung setzt sich aus Preis je Wort (Übersetzung durch einen qualifizierten Fachübersetzer aus wahlweise GER/ENG/USA) und Korrekturlesen (4-Augen-Prinzip) mit Desktop Publishing DTP / Layout im Standardformat zusammen.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein gerne ein Angebot für weitere Leistungen. > mehr erfahren unter Technische Übersetzung

Technische Dokumente fast jeder Art

Wir übersetzen für Sie eine Vielzahl an technischen Dokumenten. > mehr erfahren unter Technische Übersetzung

Wir übersetzen Originaldokumente in fast allen Formaten

Wir übersetzen für Sie Texte in allen gängigen Dateiformaten. Von MS-Office über InDesign bis FrameMaker etc. Sie haben Ihre technische Dokumentation / Ihr Originaldokument nur in Papierform oder als PDF vorliegen? Rufen Sie uns an, wir können Sie mit Sicherheit unterstützen.

Wir sichern die Qualität Ihrer Übersetzung

Wir sichern die Qualität unserer Übersetzungsarbeit durch:

  • Zertifizierte Fachübersetzer
  • Effizientes Qualitäts- und Projektmanagement
  • 4-Augen-Prinzip
  • Translation Memory (Infos dazu unter FAQ)

Sie erhalten Ihr Angebot meist innerhalb eines Tages

Wenn uns alle Informationen vorliegen, erhalten Sie meist innerhalb eines Tages einen Kostenvoranschlag / ein Angebot für die Übersetzung Ihrer Dokumente.

Sind Ihre Fachbereiche nicht dabei? Bitte rufen Sie uns an, Telefon +49 40 5238871-0, oder senden Sie uns eine Nachricht an info@adt-zielke.com, wir können Sie mit Sicherheit unterstützen

Beispiele Fachbereiche Übersetzung

Unsere qualifizierten Fachübersetzer decken zahlreiche Fachbereiche Übersetzung ab und verfügen über umfassende Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachbereich in der technischen Übersetzung.

Wir setzen für Ihre Übersetzung nur Übersetzer ein, die sich in Ihrem Fachbereich auskennen. Unser Team übersetzt technische Dokumentationen, Gutachten, Websites etc. Die Fachbereiche Übersetzung sind zum Beispiel:

  • Abwasser
  • Arbeitsschutz
  • Armaturen
  • Automation/Robotik
  • Automobilbau
  • Automotive
  • Betriebs-/Bedienungsanleitungen
  • Druckguss
  • Druckmaschinen
  • Elektrokomponenten
  • Elektrotechnik
  • Energietechnik
  • Energiewirtschaft
  • EU-Richtlinien
  • Finanzen
  • Flugzeugbau
  • Holzverarbeitung
  • Hydraulik
  • Informationstechnologie
  • Jura
  • Laser
  • Laserschneiden
  • Marketing – Laser
  • Marketing – Medizin
  • Marketing – Müllsortierung
  • Maschinenbau/Anlagenbau
  • Medizin
  • Medizintechnik
  • Messtechnik
  • Metallbearbeitung
  • Müllsortierung
  • Normen
  • Oberflächenreinigung
  • Patente
  • Qualitätsmanagement
  • Recht
  • Sägen und Bohren
  • Schiffe
  • Schiffsbau
  • Schüttgutsortierung
  • Software
  • Technische Dokumentationen
  • Thermoformen
  • Umwelttechnologie
  • Ventile
  • Verarbeitung und Montage
  • Verfahrenstechnik
  • Verpackungen
  • Vertragswesen
  • Werkzeugtechnik
  • Windenergie
  • Zement