Sie erhalten von uns eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nach Stand der Technik, ggf. mit Explosionsschutzdokument, aus der Sie genau ersehen können, wo in Ihrem Betrieb Handlungsbedarf besteht, um Ihre rechtlichen Pflichten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zu erfüllen.
Gefährdungsbeurteilung nach Stand der Technik gemäß BetrSichV
Was bedeutet Gefährdungsbeurteilung nach Stand der Technik? Die Betriebssicherheitsverordnung fordert die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik – mit dem Ziel der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel. Nur dann liegt eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung vor. Ändert sich der Stand der Technik, muss nicht zwingend das Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entsprechen. Aber die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein. Dies kann auch durch ergänzende Schutzmaßnahmen gewährleistet sein. Bei verschiedenen Sachverhalten muss die Gefährdungsbeurteilung sofort angepasst werden. Auch wenn das Prüfen der Gefährdungsbeurteilung keinen Änderungsbedarf ergibt, muss die durchgeführte Prüfung mit Angabe des Datums dokumentiert werden. Erreichen kann man die Anpassung an den Stand der Technik durch technische oder ergänzende organisatorische Schutzmaßnahmen.
Rechtssichere Unterlagen
Wir prüfen und dokumentieren für Sie:
- Wo müssen Sie welche Schutzmaßnahmen ergreifen?
- Auf Basis welcher Vorschrift müssen Sie Schutzmaßnahmen ergreifen?
- Für wen müssen Sie Schutzmaßnahmen ergreifen?
Sie erhalten übersichtliche, benutzerfreundliche Unterlagen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, besonders auch die Anforderungen der BetrSichV. Bitte fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV
Alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Ergebnisse umsetzen.
Wir erstellen eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen und erfüllen alle Anforderungen der BetrSichV.
- Gefährdungen ermitteln gemäß BetrSichV
- Risiken beurteilen
- Erforderliche Maßnahmen benennen
- Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
- Ggf. Explosionsschutzdokument
- Umsetzen der Maßnahmen kontrollieren
Wir beraten Sie gerne zu dem notwendigen Vorgehen in Ihrem Betrieb und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an, Telefon +49 40 5238871-0, oder senden Sie uns eine E-Mail an info@adt-zielke.com.
Prüfen möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz für eine Gefährdungsbeurteilung nach Stand der Technik
Wir prüfen für Sie alle grundsätzlich möglichen Gefährdungsfaktoren – das fordert das Arbeitsschutzgesetz.
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe
- Biologoische Arbeitsstoffe
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- Thermische Gefährdungen
- Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
- Gefährdungen durch Arbeitsumgebungen
- Physische Belastung / Arbeitsschwere
- Psychische Faktoren
- Sonstige Gefährdungen
Beurteilen von Gefährdungen für eine Gefährdungsbeurteilung nach Stand der Technik
Wir berücksichtigen für Sie alle Aspekte, die für das Benennen und Einschätzen von Gefährdungen erforderlich sind.
- Art und Wirkung der Gefährdungsfaktoren
- Grenzwerte und Beurteilungskriterien
- Arbeitsschutzmaßnahmen
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen
Maßgeblich für eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung: die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
Die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist seit 2015 in Kraft, wurde zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146) geändert (> mehr erfahren zu BetrSichV 2021). Sie umfasst allgemeine, für alle Arbeitsmittel geltende Anforderungen und in den Anhängen spezielle Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel. Alle Arbeitsmittel müssen nach dem Stand der Technik die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß EU-Recht erfüllen. Die Gefährdungsbeurteilung spielt eine maßgebliche Rolle, um Schutzmaßnahmen zu treffen und Schutzziele zu erreichen. Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wir informieren Sie gerne näher. Bitte rufen Sie uns an oder senden uns eine Nachricht.