Umfangreiche Anforderungen an Maschinensicherheit und Maschinenabnahme erfordern eine effiziente Vorgehensweise. Daher haben wir mit viel Erfahrung aus der Praxis und immer aktueller Kenntnis der neuen Vorschriften und Gesetze einen umfassenden Prüfprozess mit detaillierten Checklisten entwickelt.

Fordern Sie für mehr (Rechts-)Sicherheit und Effizienz in Ihrem Unternehmen unser Paket Maschinensicherheit – Safety Compliance Kit an.

Gerne beraten wir Sie zu Umfang, Voraussetzungen und Kosten einer Prüfung Maschinensicherheit und Maschinenabnahme – je nach Ihrem konkreten Bedarf.

Auskunft gibt

Team CE/Maschinensicherheit – Axel Martens – Telefon +49 40 5238871-15 – maschinensicherheit@adt-zielke.com

Effizientes Vorgehen bei Maschinensicherheit und Maschinenabnahme

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei dem rechtssicheren Inverkehrbringen und/oder Betreiben von Maschinen.

  • Prüfen der Maschine auf CE-Konformität vor Übergabe vom Hersteller an den Betreiber
  • Prüfen von neuen und gebrauchten Maschinen auf Maschinensicherheit gemäß Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
  • Maschinenabnahme
  • Prüfen von Maschinen vor erstmaliger Benutzung / dauerhafter Nutzung
  • Maschinenbewertung – Bewertung von Maschinen aus dem Bestand, nach Umbau etc.
  • Dokumentation der Maschinenbewertung als mitgeltende Unterlage für die Gefährdungsbeurteilung

Prüfaspekte bei Maschinensicherheit und Maschinenabnahme

Wir untersuchen Ihre Maschine oder Ihre Anlagen unter anderen auf folgende Aspekte:

  • Sind die formalen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme oder den Betrieb gegeben (EG-Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, Kennzeichnung etc.)?
  • Ist der Stand der Technik berücksichtigt?
  • Ist das Sicherheitskonzept ausreichend (bestimmungsgemäße Verwendung, Gestaltung etc.)?
  • Ist die Umgebung der Maschine geprüft und angemessen (Verkehrswege, EX-Bereiche etc.)?
  • Sind Bedienelemente und Steuerungen ausreichend und funktionsfähig?
  • Sind die sicherheitsrelevanten Bauteile ausreichend und funktionsfähig?
  • Ist die elektrische/pneumatische/hydraulische Ausrüstung ausreichend und funktionsfähig?
  • Sind Schutzeinrichtungen ausreichend und funktionsfähig?
  • Liegen aktuelle Betriebsanweisungen vor?
  • Beinhalten Unterweisungen alle relevanten Themenbereiche?

Dokumentation der Ergebnisse

Nach der Überprüfung dokumentieren wir eindeutig das Ergebnis, damit Sie entsprechende Maßnahmen einleiten können.

  • Maschine ist mängelfrei
  • Maschine hat geringfügige Mängel
  • Maschine hat schwerwiegende Mängel

Anforderungen für Maschinensicherheit und Maschinenabnahme

Maschinensicherheit und Maschinenabnahme spielen eine zentrale Rolle in allen produzierenden Unternehmen. Betriebe im Maschinen-, Sondermaschinen- und Anlagenbau oder mit Maschinen und Anlagen unterliegen den strengen gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen. Die Pflichten gelten für Hersteller und Betreiber von Maschinen. Die wesentlichen rechtlichen Forderungen sind in der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit der Pflicht zur CE-Kennzeichnung und deren harmonisierten Normen (z. B. DIN EN ISO 12100 zur Risikobeurteilung) formuliert sowie in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), dem Produktsicherheitsgesetz ProdSG, dem ÜAnlG (ab Mitte Juli 2021), dem MÜG, dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und nicht zuletzt in den DGUV Vorschriften und Informationen.

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