Sicherheitsbeauftragte schnell ausbilden

  1. Startseite
  2. Blog
  3. Sicherheitsbeauftragte schnell ausbilden
Sicherheitsbeauftragte schnell ausbilden – Rückstau vermeiden

Sicherheitsbeauftragte schnell ausbilden – Rückstau vermeiden

19.01.2023 Ihr Team ist gewachsen und die Ansage ist plötzlich: Sicherheitsbeauftragte ausbilden – und das schnell. Oft geht genau das im Tagesgeschäft und beim erfolgreichen Rekrutieren von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter. Das Bestellen von Sicherheitsbeauftragten ist jedoch gesetzliche Pflicht.

Oft unterschätzt: Sicherheitsbeauftragte ausbilden

Sicherheitsbeauftragte lernen in ihrer Ausbildung nicht nur Grundlagen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Das ist natürlich wichtig für sinnvolle Schutzmaßnahmen. Vor allem zum Vermeiden von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Nicht unterschätzen sollte ein Unternehmen aber auch, dass Sicherheitsbeauftragte darüber hinaus über Wissen zu Rechten und Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger verfügen. So können Sie Ärger oder Problemen mit Behörden einfach und besser aus dem Weg gehen.

Sicherheitsbeauftragte schnell ausbilden – aber richtig

Bevor Sie sich mit dem Thema ausgiebig befassen: Informieren Sie sich, ob Sie überhaupt Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen und wenn ja, wie viele. Lassen Sie sich am besten auch beraten, welche Beschäftigte Sie für eine Ausbildung auswählen sollten. Ist das alles geklärt, haben Sie das Thema nach 2 Tagen Ausbildung vom Tisch.

Rechnen lohnt sich

Hat Ihr Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte, müssen Sie nach SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellen. Wie viele, ergibt sich aus § 20 der DGUV Vorschrift 1. Sobald Sie die Anzahl der notwendigen Sicherheitsbeauftragten wissen, sollten Sie rechnen. Ist es günstiger, die Beschäftigten einzeln auszubilden oder lohnt sich eine Inhouse-Schulung? Eine Zeit nach der Grundausbildung ist eine Fortbildung zu empfehlen. Manchmal ist es deshalb sinnvoll, die Ausbildung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitversetzt vorzunehmen.

Rechtssicher Sicherheitsbeauftrage schnell ausbilden – in nur 2 Tagen

Informieren Sie sich: Die Akademie von ADT-Zielke bildet Ihre ausgewählten Beschäftigten zu Sicherheitsbeauftragten aus. Nach § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001. Grundausbildung in 2 Tagen, Fortbildung in 1 Tag, Erfahrungsaustausch. Link: https://akademie-adt-zielke.de/seminar-sicherheitsbeauftragte-gemaess-sgb-und-dguv.