Arbeitsmittel im Betrieb prüfen: Gefahren entdecken

  1. Startseite
  2. Blog
  3. Arbeitsmittel im Betrieb prüfen: Gefahren entdecken
Arbeitsmittel im Betrieb prüfen von ADT-Zielke

Arbeitsmittel im Betrieb prüfen: Gefahren entdecken

26.08.2021 Ein Muss: Arbeitsmittel im Betrieb prüfen. Und das regelmäßig. Klar, dem stimmt jedes Unternehmen ohne zu zögern zu. Die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln ist für die meisten Betriebe ein hohes Schutzziel. Unsicherheiten gibt es trotzdem manchmal – und Gefahren müssen Sie erstmal finden. Für Sie jedoch kein Thema, denn unsere erfahrenen Fachleute entdecken Gefahren und übernehmen alle wichtigen Beurteilungen und Prüfungen.

Gefährliche Arbeitsmittel im Betrieb

Eigentlich einfach: Gefährdungen von Arbeitsmitteln beurteilen, Schutzmaßnahmen treffen, sichere Anwendung auch nach dem Stand der Technik prüfen. Die Tücken liegen aber meist beim Festlegen von Was, Wer, Wie und Wie oft. Zunächst das Was.

Prüfpflichte Arbeitsmittel im Betrieb finden

Manche Arbeitsmittel verwenden Beschäftigte sicher und selbstverständlich – bis es doch einmal zum Unfall kommt. Besser, Sie und unser fachkundiges Team beurteilen Gefährdungen aller Arbeitsmittel in Ihrem Betrieb gründlich. Das betrifft alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden. Die Liste reicht von Arbeitsmitteln allgemein bis zu gefährlichen und besonders gefährlichen Arbeitsmitteln.

AKTUELL: Neues hochwertiges Messgerät – Sicherheitstechnische Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore durch fachkundiges Team > mehr

  • Hammer, Bohrmaschine
  • Türen und Tore wie Rolltore, Schiebetore etc. Sicherheitstechnische Prüfung nach ASR A1.7, besonders für kraftbetätigte Türen und Tore
  • Leitern und Tritte gemäß BetrSichV und TRBS 2121
  • Regale und Lagereinrichtungen gemäß BetrSichV und DIN EN 15635
  • Bestimmte Arbeitsmittel (nach Montage, Schäden durch Einflüsse etc.) gemäß BetrSichV § 14
  • Überwachungsbedürftige Anlagen
  • Arbeitsmittel gemäß BetrSichV Anhang 1 wie mobile Arbeitsmittel oder zum Heben von Lasten oder für das zeitweilige Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • Krane (Hebezeuge) wie Laufkatzen, Drehkrane, Fahrzeugkrane, bestimmte Lkw-Ladekrane
  • etc.

Prüfung durch befähigte Person

Bestimmte Arbeitsmittel müssen vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Zum Beispiel Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt. Unser Team ist dafür speziell ausgebildet.

Prüfung der Arbeitsmittel

Wir prüfen Arbeitsmittel ausschließlich mit fachkundigem Personal und hochwertigen Messgeräten. Auch unter Berücksichtigung der Bedingungen bei der Verwendung. Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

  • Eignung, Einsatzbedingung, Beanspruchung
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Sicherheitsrelevante Ausrüstung
  • Stand der Technik

Öfter Arbeitsmittel im Betrieb prüfen

Eine Prüfung der Arbeitsmittel ist öfter als viele denken notwendig.

  • Vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme
  • Vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
  • Wiederkehrend nach festgelegten Vorgaben

Besser freiwillig Arbeitsmittel im Betrieb prüfen

Auch wenn Unternehmen verantwortungsbewusst sind, das Prüfen der Arbeitsmittel ist sowieso nicht ganz freiwillig. Betriebe dürfen nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind, das legt die BetrSichV fest. Ansonsten drohen Strafen.

Beratung

Die BetrSichV wurde an den Wechsel der Regelungen vom ProdSG zum ÜAnlG angepasst. Regelungen in der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten erforderten eine Anpassung des ProdSG, gültig seit 16. Juli 2021. Die Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1020 erfolgt durch das Marktüberwachungsgesetz (MÜG) mit Marktüberwachungsvorschriften, die bis Juli 2021 im ProdSG geregelt waren. Unsere Fachkräfte wissen Bescheid. Fragen Sie uns gerne.