Sicherheitstechnische Prüfung Türen und Tore nach ASR A1.7

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Sicherheitstechnische Prüfung Türen und Tore nach ASR A1.7 - ADT-Zielke

Sicherheitstechnische Prüfung Türen und Tore nach ASR A1.7

Wir beraten und unterstützen Sie bei allen notwendigen Maßnahmen für die Sicherheitstechnische Prüfung Türen und Tore nach ASR A1.7 – besonders für kraftbetätigte Türen und Tore.

Sparen Sie Aufwand und Zeit – und die Anschaffung und Wartung von Messgeräten.

Auskunft gibt

Team Arbeitssicherheit – Nicole Kuhnke – +49 40 5238871-26 – arbeitssicherheit@adt-zielke.com

Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore

Wir prüfen Ihre Zugänge sicher und zuverlässig.

  • Prüfen nach ASR A1.7 und DGUV Information 208-022 Türen und Tore
  • Prüfen von zulässigem Kraftaufwand abhängig von der Bauart
  • Präzises Messen mit hochwertigem Zug- und Druckkraftmessgerät
  • Kraftmessung und Kraftmessgerät gemäß DIN EN 12453 Tore – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore – Anforderungen
  • Anwendung DIN EN 16005 Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren
  • Prüfen der Unterlagen
  • Dokumentieren der Ergebnisse

Prüfung Türen und Tore nach ASR A1.7 nötig

Notwendig ist die sicherheitstechnische Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore wie zum Beispiel

  • Rolltore
  • Sektionaltore
  • Kipptore
  • Schiebetore

Wichtig ist, dass Beschäftigte bei Ausfall der Antriebsenergie bei kraftbetätigten Türen und Toren nicht eingeschlossenen werden. Sie müssen diese ohne besonderen Kraftaufwand auch von Hand öffnen können. Ausnahme: schwere kraftbetätigte Tore dürfen mit Hilfsmitteln geöffnet werden anstatt mit Handbetrieb.

Prüfung Türen und Tore regelmäßig und durch Sachkundige

Ihr Unternehmen muss nach ASR A1.7 kraftbetätigte Türen und Tore auf Sicherheit prüfen.

  • Wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand.
  • Zusätzlich auch nach wesentlichen Änderungen.
  • Prüfung ist mindestens einmal jährlich erforderlich.
  • Ergebnis muss dokumentiert werden.
  • Länderspezifische baurechtliche Bestimmungen beachten.
  • Prüfung nur durch Sachkundige mit geeigneter Messtechnik.
  • Technische Unterlagen müssen überprüft werden.
  • Für Brandschutztüren und -tore gelten andere Bestimmungen.

Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore“ (ASR A1.7)

Die Arbeitsstättenregel gilt für das Betreiben von Türen und Toren in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände. Ebenso für vergleichbare Einrichtungen auf dem Betriebsgelände, die Beschäftigte bei der Arbeit betreten.

 

Haben Sie Fragen zu weiteren notwendigen Messungen und Prüfungen in Ihrem Unternehmen? Rufen Sie uns an, unsere Fachkräfte beraten Sie gerne, wie Sie gesetzliche Vorgaben erfüllen können. Telefon +49 40 5238871-0. Oder senden Sie uns eine Nachricht.