Messung und Prüfung Ihrer Arbeitsmittel, für CE, am Arbeitsplatz

Unsere qualifizierten Fachkräfte führen in verschiedenen Bereichen Messung und Prüfung durch: von Arbeitsmitteln, für die CE-Kennzeichnung, am Arbeitsplatz, wiederkehrende Prüfungen. Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne, ob und welche Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen notwendig sind.

Auskunft gibt

Team Arbeitssicherheit – Nicole Kuhnke – Telefon +49 40 5238871-26 – arbeitssicherheit@adt-zielke.com

Messung und Prüfung Ihrer Arbeitsmittel

Prüfung von Arbeitsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit im Betrieb. Besonders die Betriebssicherheitsverordnung enthält klare Bestimmungen, wer was wie und wie oft prüfen darf und muss. Je nach Art und Beschaffenheit des Arbeitsmittels muss Messung/Prüfung von Arbeitsmitteln regelmäßig und/oder mit bestimmten Messhilfen, auch Messgeräten, erfolgen.

Messung und Prüfung für die CE-Kennzeichnung

Sie erhalten von unseren Experten umfassende und kompetente Beratung. Wir prüfen, welche Messungen und Prüfungen für Ihre Maschinen und Anlagen notwendig sind. Für Hersteller von Maschinen/Anlagen vor allem gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für CE-Konformität ist zum Beispiel eine Lärmmessung und Vibrationsmessung von Maschinen und Anlagen erforderlich. Weitere Messungen ermitteln wir im Rahmen eines CE-Konformitätsbewertungsverfahrens. Unsere Fachleute führen nach gründlicher Analyse und Beratung die notwendigen Messungen durch.

Messung und Prüfung am Arbeitsplatz

Wir beraten Sie sicher und vollständig, damit Sie gesetzliche Richt- und Grenzwerte einhalten können. Unsere qualifizierten Fachkräfte führen in Ihrem Betrieb präzise Messungen am Arbeitsplatz durch.

Wiederkehrende Prüfungen

Bestimmte Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfungen werden als „wiederkehrende Prüfungen“ bezeichnet. Die rechtliche Grundlage ist in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert, dass der Betreiber Prüfungen an bestimmten Arbeitsmitteln durchführen muss. Der Betreiber muss diese Prüfungen veranlassen. Der Betreiber ist auch dafür verantwortlich, dass die beauftragte Person eine „befähigte Person“ gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist. Wiederkehrende Prüfungen sind zum Beispiel notwendig für:

Sorgfältige Überprüfung

Wir beraten Sie sicher und vollständig, damit Sie gesetzliche Richt- und Grenzwerte einhalten können. Unsere qualifizierten Fachkräfte führen in Ihrem Betrieb präzise Messung/Prüfung von Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz durch. Von Lärmmessung, Vibrationsmessung, Schalldruckpegel (gemäß LärmVibrationsArbSchV), Nachhallzeit, Raumklima (CO2, Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Luftbewegung), Beleuchtungsstärke, wiederkehrende Prüfungen bei Leitern, Regalen, Lagereinrichtungen bis Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Wir beraten und unterstützen Sie umfassend und kompetent bei allen notwendigen Maßnahmen.