Seminar Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen – sensibel vorsorgen
Das Seminar Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen sensibilisiert jedes Unternehmen mit Beschäftigten. Alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Ergebnisse umsetzen.
Fragen klären im Seminar Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen
Nach dem Seminar können Sie für Ihr Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf folgende Fragen bewerten:
- Sind bei Aufbau und Inhalt gesetzliche Anforderungen berücksichtigt?
- Sind die Zielgruppen berücksichtigt?
- Sind bestimmungsgemäßer Gebrauch, vorhersehbare Fehlanwendung, Restrisiken, Sicherheitshinweise etc. berücksichtigt?
- Ist die Arbeitsumgebung berücksichtigt?
- Sind die Risiken sinnvoll eingeschätzt und bewertet?
- Erkennen Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung, wo in Ihrem Betrieb Handlungsbedarf besteht, um Ihre rechtlichen Pflichten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zu erfüllen?
- Auf Basis welcher Vorschrift müssen Sie Schutzmaßnahmen ergreifen?
- Für wen müssen Sie Schutzmaßnahmen ergreifen?
Wichtiges zum Thema
Ziel ist umfassende Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, besonders auch gemäß den Anforderungen der BetrSichV. In der Praxis ermitteln, beurteilen und dokumentieren Sie die konkreten Gefährdungen in Ihrem Betrieb, damit Sie sinnvolle und angemessene Maßnahmen ergreifen können. Sie müssen jede Gefährdung prüfen und wägen die Gefährdung für jeden Einzelfall sorgfältig ab.
- Gefährdungen ermitteln gemäß BetrSichV
- Risiken beurteilen
- Erforderliche Maßnahmen benennen
- Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
Rechtliche Grundlagen
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (bzw. bis 20.01.2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
- EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
- Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
- Arbeitsschutzgesetz ArbSchG