Seminar CE-Prozess bis zur CE-Konformität – strategisch planen und Verfahren rechtssicher anwenden
Im Seminar CE-Prozess bis zur CE-Konformität erfahren Sie, wie Sie den CE-Prozess strategisch planen und notwendige Verfahren rechtssicher anwenden.
Fragen klären im Seminar CE-Prozess bis zur CE-Konformität
Involvierte Mitarbeitende im Unternehmen erhalten einen Überblick zu CE-Kennzeichnungen und dem Prozess der CE-Kennzeichnung bis zur unterschriftsreifen erforderlichen Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung für unvollständige Maschinen. Sie erfahren, wie Sie die wichtigsten relevanten gesetzlichen Anforderungen zuverlässig und sicher umsetzen. Wie Sie das Erfüllen der Anforderungen strategisch planen und die Verfahren rechtssicher anwenden – bei Inverkehrbringen, Betrieb, Umbau und Instandhaltung.
Das Seminar setzt Schwerpunkte auf Umfang, Inhalt und Vorgehen im CE-Prozess und behandelt verschiedene Fragen.
Was fordern die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (bzw. bis 20.01.2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) und andere CE-Richtlinien?
Welche CE-Prozesse muss ich implementieren?
Wie gestalte ich den CE-Prozess?
Wer ist wann wofür verantwortlich?
Welche Verfahren kann ich anwenden?
Welche Vorlagen kann ich verwenden?
Wichtiges zum Thema
Seit Langem müssen europaweit Vorgaben beim Zusammenbau von Maschinen oder bei wesentlichen Änderungen an Maschinen beachtet werden. Kernpunkt ist, dass Betriebe und Handwerker zu Herstellern werden, sobald sie verschiedene Bauteile zu einem Gesamtstück zusammenfügen oder verändern. Ab dann benötigt ihr Produkt einen Nachweis der Rechtskonformität. Dafür müssen einige gesetzliche Vorgaben beachtet werden und diverse Unterlagen erstellt werden. Vielen Betrieben und Handwerkern ist dies, obwohl schon lange Gesetzeslage, nicht bewusst. Im schlimmsten Fall greifen alle Regelungen des Strafrechts nach dem Produkthaftungsgesetz.
Rechtliche Grundlagen
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (bzw. bis 20.01.2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
- Wichtige EG/EU-Richtlinien oder Verordnungen, die CE-Kennzeichnung erfordern
- EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)