Workshop Risikobeurteilung strukturieren und sachkundig durchführen 2 – Rechtssicher bei der Risikobeurteilung vorgehen
Der Workshop Risikobeurteilung strukturieren und sachkundig durchführen 2 sichert Ihnen rechtssicheres Vorgehen bei der Risikobeurteilung. Sie erstellen eine Risikobeurteilung am Beispiel einer Maschine.
Fragen klären im Workshop Risikobeurteilung strukturieren und sachkundig durchführen 2
Der Workshop Risikobeurteilung strukturieren und sachkundig durchführen 2 – setzt Schwerpunkte auf das konkrete Erstellen einer Risikobeurteilung gemäß DIN EN ISO 12100 und behandelt verschiedene Fragen.
- Wie wende ich die DIN EN ISO 12100 konkret an?
- Welche Vorlagen kann ich verwenden?
- Sind meine Vorlagen normkonform?
- Wie gehe ich beim Erstellen der Risikobeurteilung vor?
- Wie stelle ich Gefährdungen fest, wie schätze ich das Risiko ein und wie bewerte ich Risiken?
- Welche Schutzmaßnahmen wähle ich?
- Welche Schutzmaßnahmen sind normgerecht?
Der Workshop unterstützt Sie dabei, das Haftungsrisiko im Unternehmen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig effizient zu arbeiten.
Wichtiges zum Thema
Im Rahmen eines CE-Konformitätsbewertungsverfahrens müssen Sie eine Risikobeurteilung durchführen. Das fordern Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (bzw. bis 20.01.2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) und alle relevanten EU-Richtlinien,
EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) etc. Die entsprechenden Pflichten gelten für:
- Hersteller
- Betreiber selbst gebauter Anlagen
- Betreiber nach Umbauten
- Importeure
Rechtliche Grundlagen
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (bzw. bis 20.01.2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
- EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)