Beitrittserklärung BGW-Unternehmerschulung
Wenn Sie sich als BGW-Mitglied für das Modell alternative bedarfsorientierte Betreuung entscheiden, benötigen Sie eine Unternehmerschulung und vor Schulungsbeginn den schriftlichen Nachweis, dass die bedarfsorientierte Betreuung bei Ihnen im Betrieb geregelt ist. Die Beitrittserklärung erhalten Sie von ADT-Zielke.
Wie melden Sie sich an?
- Fordern Sie bitte per E-Mail oder mit unserem Kontaktformular die Anmeldeunterlagen an.
- Bis spätestens 6 Wochen vor dem gewünschten Schulungstermin.
- Von uns erhalten Sie per E-Mail Informationen zu Preisen und freien Terminen und das Formular für die Beitrittserklärung.
- Die Beitrittserklärung lesen, ausfüllen und unterschreiben und an uns senden.
Nach der Anmeldung
- Von uns erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail und im Anhang Ihre Rechnung.
- Sie leiten diese Bestätigung, falls erforderlich, an Ihren BGW-Ansprechpartner weiter, als Nachweis, dass Sie angemeldet sind.
- Sie begleichen Ihre Rechnung.
- Sie kommen zum gewählten Termin zur Schulung.
Vor der Schulung
- Falls Sie nicht selbst an Inhaber teilnehmen: Eine Pflichtenübertragung (Formular erhalten Sie von uns) ausfüllen, rechtsgültig unterschreiben und eine Ausfertigung an ADT-Zielke senden.
- Die Rechnung begleichen.
In der Unternehmerschulung
- Sie lernen Ihre gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter.
- Sie erfahren die wesentlichen Inhalte der notwendigen Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb.
- Sie erhalten einen Ordner mit Schulungsunterlagen zum Mitnehmen, der wichtige Informationen zu den behandelten Themen enthält.
Nach der BGW Unternehmerschulung
- Wir melden der BGW, dass Sie an der Schulung teilgenommen haben.
- Sie müssen in Ihrem Betrieb umsetzen, was Sie in der Schulung über Ihre Pflichten als Arbeitgeber gelernt haben.
- Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb erstellen.
- Sie müssen die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische bedarfsorientierte Betreuung sicherstellen.
- Sie müssen Ihren Mitarbeitern die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den Betriebsarzt nennen und diese müssen auch wissen, dass sie für Ihren Betrieb zuständig sind.
Wann benötigen Sie eine Fortbildung?
Fünf Jahre nach der Erstschulung benötigen Sie eine Fortbildung.
Entweder eine umfassende Fortbildungsschulung nach 5 Jahren oder, wenn verfügbar, jährlich online bei dem BGW-Lernportal.
Datenschutzerklärung
Senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Pflichtenübertragung
Falls der Teilnehmer nicht der Inhaber ist, senden wir Ihnen das Formular für die Pflichtenübertragung des Unternehmers zu. Eine Kopie davon muss der Teilnehmer ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben zur Schulung mitbringen.
Mehrere Betriebsstätten
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, benötigen wir die Adressen und die Info, für welche Betriebsstätte/n die alternative Betreuung gelten soll bzw. welcher Teilnehmer für welche Betriebsstätte zuständig ist.
Bedarfsorientierte Betreuung durch ADT-Zielke
Beginnt nach der Beitrittserklärung des Unternehmens zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung und nach der Schulung „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“ durch ADT-Zielke und läuft zunächst 5 Jahre. Die bedarfsorientierte Betreuung kann gemäß DGUV Vorschrift 2 nach Fortbildungen des Unternehmens verlängert werden. Es gilt jeweils die aktuelle Preisliste von ADT-Zielke. Das Unternehmen kann die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit zu Themen, die für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in seinem Betrieb relevant sind, anrufen und befragen. ADT-Zielke informiert das Unternehmen in einer Kurzberatung zu Themen, die für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in seinem Betrieb relevant sind. Das Unternehmen fordert bei Bedarf gemäß DGUV Vorschrift 2 bedarfsorientierte Betreuung an. Das Unternehmen nimmt spätestens 5 Jahre nach der Erstschulung an Fortbildungen teil.
Rechtliche Grundlage und Vorschriften
Organisation der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gemäß § 2 und § 5 Arbeitssicherheitsgesetz. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2. Regelung der alternativen bedarfsorientierten Betreuung gemäß BGW-Vorschrift.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Bitte rufen Sie uns an, Telefon 040 5238871-0, oder senden Sie uns eine Nachricht an info@adt-zielke.com bzw. nutzen unser Kontaktformular auf dieser Website.
Warum benötigen Sie eine Beitrittserklärung?
Seit 2015 gelten Anpassungen für die Umsetzung der alternativen Betreuung mit der verbindlichen Ausgestaltung der bedarfsorientierten Betreuung.
Die BGW weist an, dass bereits vor der Schulung mit dem Unternehmer die bedarfsorientierte Betreuung schriftlich vereinbart wird. Jeder Teilnehmer hat so nach der Erstschulung einen gültigen schriftlichen Nachweis, dass das Betreuungsverhältnis geregelt ist und die Organisation seiner betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gesichert ist.
Einige Aufsichtsbehörden erkennen laut BGW das Schulungszertifikat nicht als alleinigen Nachweis für eine schriftliche Bestellung für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt an (siehe § 2 und § 5 Arbeitssicherheitsgesetz). Daher muss der Unternehmer zusätzlich einen Nachweis über die bedarfsorientierte Betreuung vorlegen.
Was bedeutet “Alternative bedarfsorientierte Betreuung” und “Bedarfsorientierte Betreuung”?
Die geforderte schriftliche Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsarzt nach § 2 und § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes gilt auch für die alternative bedarfsorientierte Betreuung. Zusätzlich zur Schulung für die alternative bedarfsorientierte Betreuung muss die Bestellung der bedarfsorientierten Betreuung schriftlich geregelt sein. Das Unternehmen muss bei Bedarf die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt bestellen.
Der Unternehmer muss seinen Beschäftigten die betreuende Fachkraft für Arbeitssicherheit und den betreuenden Betriebsarzt nennen können. Dabei ist es nicht ausreichend, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lediglich aufgeführt werden. Diese müssen auch wissen, dass sie für die Betreuung eines Betriebs zuständig sind. Die Aufsichtsbehörde kann jederzeit prüfen, ob eine rechtssichere Betreuung besteht.
Ab dem Schulungstag bietet Ihnen ADT-Zielke die bedarfsorientierte Betreuung (telefonische Beratung) und weitere Leistungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb.
Bitte rufen Sie uns an. Gerne bieten wir Ihnen auch weitere Leistungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb gemäß unserer aktuellen Preisliste an.