BGW Unternehmerschulung Fortbildung online
Die BGW bietet den Branchen Friseurhandwerk und Humanmedizin seit einiger Zeit an, diese Fortbildung online jährlich zu machen. Nach und nach kommt das Angebot für weitere Branchen hinzu.
6 bis 8 Wochen nach der Teilnahme an einer Erstunternehmerschulung erhalten die Teilnehmer (bisher nur Friseurhandwerk und Humanmedizin) das Angebot, jährlich die Schulung online zu machen, anstatt nach 5 Jahren eine Fortbildung mit Präsenz.
Die Teilnehmer erhalten in einem Anschreiben die Information, wie sie online Zugang zum Lernportal erhalten.
Die Online-Fortbildung ist zur Zeit in 2 Lehreinheiten mit je 45 min aufgeteilt. 2 Lehreinheiten à 45 min entsprechen 1 Lernmodul der BGW. Jedes Lernmodul dauert also ca. 90 min.
- Jedes Lernmodul gilt als Fortbildung für 1 Jahr.
- Wenn man zwei Lernmodule macht, gilt die Fortbildung für 2 Jahre.
Am Ende der Online-Fortbildung erfolgt eine Prüfung und der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Diese Teilnahmebescheinigung wird automatisch auf dem Betriebskonto gutgeschrieben, die BGW hat also automatisch die Information, welcher Betrieb wann die Fortbildung gemacht hat.
Nach 5 Jahren erfolgt durch die BGW eine Erinnerung bzw. Prüfung der Fortbildung. Liegen dann seit Erstunternehmerschulung nicht durchgängig Online-Fortbildungen vor, muss der Teilnehmer eine Fortbildung mit Präsenz absolvieren, um seine Fortbildungsanforderung zu erfüllen.
Beispiel: Wenn ein Teilnehmer also 2017 die Erstunternehmerschulung gemacht hat, kann er online bis Ende 2018 ein Lernmodul Fortbildung machen und bis Ende 2019 ein Lernmodul Fortbildung oder bis Ende 2019 die doppelte Zeit mit 2 Lernmodulen für 2 Jahre. Auf jeden Fall müssen 5 Jahre nach der Erstunternehmerschulung jährliche Fortbildungen bzw. Doppelfortbildungen im 2-Jahres-Takt erfolgt sein, ansonsten muss der Teilnehmer eine Präsenz-Fortbildung machen.
Informieren Sie sich gerne näher bei uns, Telefon 040 5238871-0, oder schauen Sie auf dem Lernportal der BGW nach: BGW-Lernportal
Pflicht zur bedarfsorientierten Betreung
Die Pflicht zur bedarfsorientierten Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt besteht immer.
Gerne unterstützen wir Sie jederzeit durch die Regelbetreuung sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt oder mit anderen Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit. Fragen Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne.
BGW-Unternehmerschulung: Themen Fortbildung
Folgende Themen werden in der Fortbildung behandelt.
- Wo steht Ihr Unternehmen bezüglich des Arbeitsschutzes?
- Wiederholung: gesetzliche Forderungen an Unternehmer
- Hautschutz
- Grundlagen zum Hautschutz und zur Händehygiene
- Konkrete Aufgaben des Unternehmers (Hautschutzplan, arbeitsmedizinische Vorsorge, etc.)
- Verdacht auf Berufskrankheit – was ist zu tun?
- Psychische Belastungen
- Rechtlicher Hintergrund
- „Was sind überhaupt Psychische Belastungen?“ – Belastungs-/Beanspruchungsmodell
- So geht die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen
- Unterstützungsangebote der BGW