Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 von ADT-Zielke

Sie erhalten von uns rechtssichere sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und ggf. arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens. Wir betreuen Ihren Betrieb zuverlässig und praxisorientiert im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Das Arbeitsschutzgesetz fordert von Unternehmen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir ermitteln die erforderliche Betreuung für Ihren Betrieb – Mindestanforderungen und Ihre betriebsspezifischen Anforderungen gemäß DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz. Unsere qualifizierten Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie, welche Betreuung und Unterstützung für Ihren Betrieb am besten ist. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, führen wir sicherheitstechnische Überprüfungen durch und beurteilen Ihre

  • Anlagen
  • Arbeitssysteme
  • Arbeitsverfahren

Gerne entwickeln wir für Sie ein wirtschaftliches Betreuungskonzept für Ihren Betrieb.

Auskunft gibt

Team Arbeitssicherheit – Nicole Kuhnke – Telefon +49 40 5238871-26 – arbeitssicherheit@adt-zielke.com

Welche Art der Betreuung benötigen Sie für die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Von der Größe Ihres Unternehmens und tatsächlich existierenden Gefährdungen in Ihrem Betrieb hängt ab, welche Betreuungsform Sie im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz benötigen.

Betrieb mit bis zu 10 Beschäftigten

  • Regelbetreuung (Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung)
  • DGUV Vorschrift 2 Betrieb bis zu 10 Beschäftigte

Betrieb mit über 10 Beschäftigten

  • Gesamtbetreuung (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung)
  • DGUV Vorschrift 2 Betrieb über 10 Beschäftigte

Bei bis zu 50 Beschäftigten hat der Unternehmer die Möglichkeit, unter seiner Verantwortung die alternative bedarfsorientierte Betreuungsform (Unternehmermodell: Unternehmerschulung und bedarfsorientierte Betreuung) zu wählen.

Was umfasst sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz?

Wir beraten Sie ausführlich zu Ihren Pflichten im Arbeitsschutz. Nach Ihren persönlichen Bedürfnissen übernehmen wir alle gesetzlich geforderten Aufgaben für Sie.

  • Unterweisungen durchführen (zu Schutzbekleidung, Notfällen etc.)
  • Berichte, Unterlagen, Dokumentationen anfertigen und ablegen
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • ASA-Sitzungen (Pflicht ab 21 Mitarbeitern) begleiten
  • Prüfpflichtige Arbeitsmittel (Leitern, elektrische Geräte etc.) prüfen
  • Brandschutzmaßnahmen (z. B. Schulung Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”)

Wann benötigen Sie Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Betriebe sind verpflichtet, bei besonderen Anlässen Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu veranlassen. Wir beraten und betreuen Sie umfassend bei allen vorgeschriebenen Anlässen, zum Beispiel wenn Sie

  • Betriebsanlagen planen, errichten, ändern
  • Arbeitsmittel/Arbeitsstoffe/Gefahrstoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial neu einführen
  • Arbeitsverfahren ändern oder neu einführen
  • Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe neu gestalten
  • Beschäftigte über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit beraten
  • Besonders gefährdete Personenkreise beschäftigen (z. B. Jugendliche, werdende Mütter)
  • Unfälle und Berufskrankheiten untersuchen
  • Alarm- und Notfallpläne erstellen
arbeitsschutzgesetz, arbeitssicherheitsgesetz, dguv vorschrift 2, fachkraft für arbeitssicherheit, sicherheitstechnische Betreuung