Brandschutzhelferschulung unterstützt beim Vermeiden von Unfällen bei Bränden

Brandschutzhelferschulung in unserer Akademie ADT-Zielke oder in Ihrem Unternehmen. Gemäß den Forderungen der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie der DGUV Information 205-023. Die halbtägige Brandschutzhelferschulung umfasst eine praktische und eine theoretische Ausbildung.

Qualifiziert geschulte Brandschutzhelfende/Evakuierungshelfende unterstützen Ihr Unternehmen bei Maßnahmen zum Verhüten von Arbeitsunfällen bei Bränden.

Auskunft gibt

Team Arbeitssicherheit – Nicole Kuhnke – Telefon +49 40 5238871-26 – arbeitssicherheit@adt-zielke.com

Termine

  • Freitag, 11. April 2025 – 9:00-13:00 Uhr
  • Freitag, 16. Mai 2025 – 9:00-13:00 Uhr
  • Freitag, 20. Juni 2025 – 9:00-13:00 Uhr
  • Freitag, 05. September 2025 – 9:00-13:00 Uhr
  • Freitag, 10. Oktober 2025 – 9:00-13:00 Uhr

(alle Termine ohne Gewähr)

Termine für Gruppen und inhouse auf Anfrage

Dauer: 1/2 Tag

Ort

ADT-Zielke GmbH & Co. KG, Seminarräume, Rummelsburger Straße 94, 22147 Hamburg

Inhouse auf Anfrage

Preis

139,00 EUR zzgl. MwSt. je TN inklusive Löschübungen

3 Unterrichtseinheiten je Tag / 1/2 Tag

Preise für Gruppen und inhouse auf Anfrage

Ziel

Schulung von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern gemäß den Forderungen der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.

Vermeidung von Unfällen bei Bränden in Ihrem Betrieb.

Zielgruppe

Beschäftigte im operativen Tätigkeitsbereich eines Unternehmens mit Ortskenntnissen in ihrem Arbeitsbereich.

Hinweis

Mindestens 5 Prozent der Beschäftigten eines Betriebs müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Wir schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zu Evakuierungshelfern. Inhouse. Bitte fragen Sie uns.

Veranstaltungstyp

Schulung/Seminar

Methodik: Fachvortrag kombiniert mit Beispielen aus der Praxis und Erfahrungsberichten sowie einer Diskussionsrunde. Praktische Übungen (Löschübungen).

Prüfung: Nicht vorgesehen – Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Themen/Inhalte

Die Schulung zum Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer beinhaltet die qualifizierte theoretische und praktische Schulung Ihrer Beschäftigten in unserer Akademie oder vor Ort in Ihrem Betrieb.

 

Theoretischer Teil:

  • Power Point Darstellung mit mündlicher Erörterung
  • Brandklassen
  • vorhandenes Gefahrenpotential
  • Löschmittel
  • Feuerlöscher, Arten im Betrieb und Wirkungsweise
  • Umgang mit Feuerlöschern
  • Verhalten im Brandfall
  • Brandmeldeanlage (soweit vorhanden)
  • Erörterung der Hausinternen Brandschutzanweisung (soweit vorhanden)
  • Flucht und Rettungsplan
  • Kennzeichen
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
  • Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst

Themengebiet Evakuierung inhouse:

Hierfür ist ein Besprechungsraum mit einer weißen Wand und 230 V Stromanschluss für den Anschluss unseres Beamers erforderlich.

Praktischer Teil:

  • Übung mit Feuerlöschern mittels eines Feuerlöschtrainers
  • Umgang mit dem wassergefüllten Feuerlöscher
  • Ablöschen eines „Papierkorb-Brandes“ je einmal durch die Teilnehmer
  • Wirkung beim Löschversuch mit Wasser

Hinweis, falls die Schulung in Ihrem Betrieb stattfinden soll: Für die praktische Übung ist eine ebene Freifläche von mindestens 10 x 10 Meter, die nicht überdacht oder überwachsen ist, erforderlich. Es sollten in der Nähe ein 230 V Stromanschluss sowie ein Wasseranschluss vorhanden sein.

Empfehlungen unserer Akademie

Seminar Verantwortung der Führungskräfte

Seminar Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen

Arbeitsschutzmanagement

Wir unterstützen Sie beim Arbeitsschutzmanagement in Ihrem Betrieb. Für die effiziente und sinnvolle Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. > mehr erfahren

Brandschutzhelferschulung für präventiven Brandschutz in Ihrem Unternehmen

Eine Brandschutzhelferschulung für Beschäftigte ist ein wichtiger Beitrag, gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzbestimmungen zu erfüllen. Umfassenden Brandschutz erzielen Sie jedoch erst, wenn Sie in Ihrem Unternehmen die gesamte Organisation des präventiven Brandschutzes überprüfen – und eine umfassende Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein sinnvolles Konzept für den individuellen Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Und unterstützen Sie dabei, Ihre Beschäftigten für Brandschutz und Evakuierung zu sensibilisieren.

Wichtiges zum Thema

Gemäß Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sorgen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. „konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten“ (ASR A2.2, 1). Sie fordert, dass der Arbeitgeber „eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut macht. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.“ (ASR A2.2, 6.2). Mindestens 5 Prozent der Mitarbeiter eines Betriebs müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsstättenverordnung
  • DGUV Information 205-023 und Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
arbeitsschutz, asr a2.2, brandschutzhelferschulung, evakuierungshelfer, gefährdungsbeurteilung, technische regel für arbeitsstätten