
Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Sie erhalten von uns rechtssichere sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und ggf. arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens. Wir betreuen Ihren Betrieb zuverlässig und praxisorientiert im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Das Arbeitsschutzgesetz fordert von Unternehmen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir ermitteln die erforderliche sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und ggf. arbeitsmedizinische Betreuung für Ihren Betrieb – Mindestanforderungen und Ihre betriebsspezifischen Anforderungen gemäß DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz. Unsere qualifizierten Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie, welche Betreuung und Unterstützung für Ihren Betrieb am besten ist. . Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, führen wir sicherheitstechnische Überprüfungen durch und beurteilen Ihre
- Anlagen
- Arbeitssysteme
- Arbeitsverfahren
Gerne entwickeln wir für Sie ein wirtschaftliches Betreuungskonzept für Ihren Betrieb. Rufen Sie uns an, Telefon +49 40 5238871-0, oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@adt-zielke.com.