Stand der Technik ist MUSS für Maschinensicherheit, CE-Kennzeichnung und Arbeitssicherheit
Stand der Technik ist MUSS – und wird in vielen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien gefordert. Wir unterstützen Sie, damit Sie in den Bereichen Maschinensicherheit, CE-Kennzeichnung und Arbeitssicherheit immer auf dem aktuellen technischen Stand sind.
Einige Beispiel sind:
- Prüfaspekte bei Maschinensicherheit und Maschinenabnahme: Ist der aktuelle technische Stand berücksichtigt? Maschinensicherheit und Maschinenabnahme
- Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Sie nach Eigenbau einer Anlage als Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die Gefährdungen müssen Sie gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermitteln und dabei den aktuellen technischen Stand berücksichtigen. Eigenbau-Anlagen prüfen
- Die Betriebssicherheitsverordnung fordert: Die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des aktuellen technischen Stands. Gefährdungsbeurteilung nach Stand der Technik
- Die Betriebssicherheitsverordnung fordert: Alle Arbeitsmittel müssen nach dem aktuellen technischen Stand die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß EU-Recht erfüllen. Prüfung der Arbeitsmittel, Leitern, Regale, Lager