ECHA und Unternehmen in der EU

09.11.2020 ECHA und Unternehmen haben auf verschiedenen Ebenen Berührungspunkte. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) setzt maßgebliche Rechtsvorschriften der EU im Bereich Chemikalien um. Neben Gesundheits- und Umweltschutz soll sie Wettbewerb und Innovationen regulieren. Zudem bietet ECHA Unternehmen umfassende Informationen zu Chemikalien. Und: Unternehmen müssen der ECHA Informationen über hergestellte und importierte Stoffe übermitteln.

ADT-Zielke berät Ihr Unternehmen, wie Sie mit den Vorschriften der ECHA umgehen. Bitte fragen Sie uns.

Aktuelle Termine

Abfallrahmenrichtlinie: Ab 5. Januar 2021 sind Lieferanten von bestimmten Erzeugnissen verpflichtet, Informationen für die SCIP Datenbank an die ECHA zu übermitteln.

REACH-Verordnung: Ab Dezember 2020 müssen Unternehmen bestimmte Fristen für die Aktualisierung von Registrierungsdossiers bei der ECHA einhalten. Dann tritt die neue Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission vom 12.10.2020 mit 60 Tagen Frist in Kraft. Unternehmen müssen ihre Registrierungsdossiers aktualisieren, wenn sich folgendes ändert: chemische Daten, Mengenbereich, Unternehmensinformationen. Die Aktualisierungsfrist ist in den meisten Fällen auf drei Monate und in komplexeren Fällen auf bis zu 12 Monate festgelegt.

Echa und Unternehmen – REACH

Nach REACH-Verordnung müssen Unternehmen Informationen über Eigenschaften und Verwendungen von Stoffen sammeln – und die von Stoffen ausgehenden Gefahren und Risiken bewerten. Das gilt für Stoffe, die Unternehmen in Mengen von über einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren.

Die Informationen müssen Unternehmen durch ein Registrierungsdossier an die ECHA übermitteln. Hersteller und Importeure desselben Stoffes müssen ihre Registrierung gemeinsam einreichen.

ECHA als Informationsquelle

ECHA bietet eine umfassende Informationsquelle zu Chemikalien, die in Europa hergestellt oder dorthin eingeführt werden. Folgende Informationen zu Chemikalien werden erfasst: ihre gefährlichen Eigenschaften, ihre Einstufung, Kennzeichnung und Informationen zu ihrer sicheren Verwendung.

SCIP Datenbank der ECHA

SCIP ist eine Datenbank der ECHA. SCIP wurde gemäß Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie (WRRL) eingerichtet. SCIP (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) enthält Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen und Produkten – für Abfallbetreiber und Verbraucher verfügbar.

Unternehmen müssen Informationen über Erzeugnisse mit einem bestimmten Anteil besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs) bei der ECHA einreichen. Durch die SCIP Datenbank stehen die Informationen dieser Stoffe während des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien, einschließlich der Abfallphase, zur Verfügung.

Sieben Bereiche der ECHA

ECHA ist in Hinblick auf die Rechtsvorschriften in sieben Bereiche unterteilt.

REACH-Verordnung: Ziel ist, Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien zu verbessern. Die Verordnung gilt direkt und einheitlich für alle Mitgliedstaaten, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss.

CLP-Verordnung: Die CLP-Verordnung gewährleistet die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Ziel ist, dass Arbeitnehmer und Verbraucher in der EU eindeutig über die mit Chemikalien verbundenen Gefahren informiert werden.

BPR-Verordnung: Die Verordnung über Biozidprodukte (BPR) soll das Funktionieren des Markts für Biozidprodukte in der EU verbessern – und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt gewährleisten.

PIC-Verordnung: Die (PIC-Verordnung) regelt die Aus- und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien. Außerdem bestimmt sie Verpflichtungen für Unternehmen, die diese Chemikalien in Nicht-EU-Länder ausführen möchten.

CAD und CMD: Die Richtlinien über chemische Arbeitsstoffe (CAD) und über krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe (CMD) bestimmen Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (OEL-Werte). Außerdem gibt es eine spezielle Asbest-Richtlinie mit eigenem OEL-Wert von Asbest. Ziel ist Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Mitgliedsländer müssen die von der EU verabschiedeten Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz in nationales Recht umsetzen. CAD: Die Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe (Richtlinie 98/24/EG) legt die Mindestanforderungen für den Schutz vor Auswirkungen chemischer Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz oder Gefahren durch die Verwendung chemischer Arbeitsstoffe bei der Arbeit fest. Sie bestimmt indikative, verbindliche OELs und biologische Grenzwerte. CMD: Die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (Richtlinie 2004/37/EG) legt die Mindestanforderungen für den Schutz vor Auswirkungen von Karzinogenen und Mutagenen bei der Arbeit fest. Sie bestimmt Schutzmaßnahmen, auch präventive, und Expositionsgrenzwerte.

Abfallrahmenrichtlinie: Die Richtlinie legt entscheidende Maßnahmen für die Kreislaufwirtschaft fest. Ziel ist, die schädlichen Auswirkungen beim Erzeugen und Bewirtschaften von Abfällen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu verringern. Die Ressourcennutzung soll effizienter werden. Eine Datenbank soll Informationen beinhalten über Erzeugnisse, die Stoffe enthalten, die auf der Kandidatenliste für sehr besorgniserregende Stoffe verzeichnet sind. Gemäß REACH-Verordnung wird die Kandidatenliste regelmäßig um neue Stoffe erweitert.

POP-Verordnung: Persistente organische Schadstoffe (POP) verbleiben langfristig in der Umwelt und sind eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Die POP-Verordnung verbietet und beschränkt Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von POP. Sie soll das Freisetzen von POP minimieren, zum Beispiel als industrielles Nebenprodukt. Dazu die sichere Verwaltung der Vorräte gewährleisten sowie das umweltgerechte Entsorgen von POP-Abfällen.