Safety-Gate-Portal in 18 Monaten plus x

25.04.2023 GPSR mit Safety-Gate-Portal – die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit geht mit Warnsystem online. Das EU-Parlament will mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Zustimmung erfolgte am 30. März 2023) bestehende Produkt-Risiken bekämpfen: Gefährdungen, die mit neuen Technologien und zunehmendem Online-Verkauf zusammenhängen. Ein zentrales Ziel ist, gefährliche Produkte schneller aus dem Verkehr zu ziehen und Rückrufe wirkungsvoller zu gestalten.

GPSR mit Safety-Gate-Portal für mehr Sicherheit

Laut EU verursachen vermeidbare Unfälle mit unsicheren Produkten jährlich schätzungsweise 11,5 Milliarden Euro Schaden. Daher soll das Warnsystem durch diese Produktsicherheitsverordnung effizienter gestaltet werden. Hat zum Beispiel ein Hersteller Grund zu der Annahme, dass er ein gefährliches Produkt in Verkehr gebracht hat, muss er unverzüglich Verbraucher und Marktüberwachungsbehörden informieren. Damit das schnell klappt, hat er zukünftig für seine Informationen ein Safety-Business-Gateway zur Verfügung. Für Verbraucher sind diese Informationen dann unverzüglich über ein Safety-Gate-Portal zugänglich.

Schnittstelle für Online-Anbieter

Anbieter von Online-Marktplätzen erhalten eine interoperable Schnittstelle. Diese ermöglicht es ihnen, ihre Schnittstellen mit dem Safety-Gate-Portal zu verknüpfen.

Kostenlos und frei zugänglich

Das Safety-Gate-Portal ist für die Öffentlichkeit kostenlos und frei zugänglich. Verbraucher und andere betroffene Parteien können darüber hinaus über eine gesonderte Rubrik des Safety-Gate-Portals die EU-Kommission über Produkte informieren, die vielleicht ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen. Die Kommission leitet dann weitere Schritte ein.

Warnpflicht für alle

Alle Wirtschaftsakteure sind in das Warnsystem entsprechend ihrer Rolle eingebunden. Pflichten zur Warnung vor gefährlichen Produkten ergeben sich außer für den Hersteller gegebenenfalls auch für den Bevollmächtigten, den Einführer, den Händler, den Fulfilment-Dienstleister oder jede andere natürliche oder juristische Person, die Pflichten im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten oder deren Bereitstellung auf dem Markt gemäß der Verordnung hat.

Spannend: Produkte für gewerbliche Nutzung

So weit so klar: Die neue Verordnung gilt für Verbraucherprodukte – egal, ob die Produkte im Internet oder in herkömmlichen Geschäften verkauft werden. Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel sind ausgenommen. Spannend im Detail: Das EU-Parlament hat in seiner Lesung am 30. März 2023 weitere Produkte eingeschlossen. Für Produkte, die zur ausschließlich gewerblichen Nutzung konzipiert sind, die jedoch anschließend auf den Verbrauchermarkt gelangt sind, soll die Verordnung ebenfalls gelten. Grund ist, dass sie unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern gefährden könnten.

Alles, verbindlich, überall

Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Im Unterschied zu einer EU-Richtlinie, die die einzelnen Mitgliedstatten selbst umsetzen sollen, gilt eine EU-Verordnung für alle.

Gilt in 18 Monaten plus x Tage

Die Produktsicherheitsverordnung GPSR (General Product Safety Regulation) gilt 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten. In Kraft tritt die Verordnung am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, muss zuvor jedoch noch formal vom europäischen Rat gebilligt werden.

Vorschriften sicher klären

Fragen Sie uns, wenn Sie bestimmte Aspekte Ihrer Produkte im Hinblick auf die neue Verordnung sicher klären möchten. Das betrifft auch vor allem die Pflichten der verschiedenen Wirtschaftsakteure. Unsere Fachleute halten sich auf jeden Fall auf dem Laufen und beraten Sie zuverlässig.