Fulfilment-Dienstleister nach MüG verantwortlich
17.11.2021 Der Fulfilment-Dienstleister nach MüG (Marktüberwachungsgesetz) ist oft selbst für Produkte verantwortlich – umfassender als viele glauben. Kunststück oder Herausforderung? Im MüG werden Fulfilment-Dienstleister in die Pflicht genommen, gemäß MÜVO und ProdSG 2021.
Die EU lässt bitten
In die EU dürfen nach Marktüberwachungsverordnung (MÜVO) bestimmte Produkte, zum Beispiel Maschinen, Druckgeräte, Messgeräte etc., nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ein Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU die geforderten Aufgaben erfüllt. Sitzen Hersteller, Einführer, Bevollmächtigter in einem Drittstaat, dann ist der Fulfilment-Dienstleister verantwortlich. Das MüG dient der Durchführung der MÜVO und umfasst zusätzlich Produkte im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes ProdSG 2021 (§ 1 MüG).
Fulfilment-Dienstleister nach MüG braucht sichere Produkte
Der Fulfilment-Dienstleister wird Adressat von Maßnahmen der Marktüberwachung, wenn er daran beteiligt ist, dass unsichere Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden. Er muss dazu beitragen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf den Markt kommen (§ 6 Abs. 6 ProdSG), unsichere Produkte muss er der Marktüberwachungsbehörde melden.
Nach Art. 4 MÜVO muss der Fulfilment-Dienstleister als verantwortlicher Wirtschaftsakteur u. a. Folgendes leisten:
- Sicherstellen, dass die EU-Konformitätserklärung oder die Leistungserklärung und die technischen Unterlagen erstellt wurden und zur Verfügung stehen.
- Die Marktüberwachungsbehörden unterrichten, wenn ein bestimmtes Produkt ein Risiko darstellt.
- Bei nicht konformen Produkten mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten, auch initiativ.
- Auf Produkt, Verpackung, Paket oder in einem Begleitdokument den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke angeben sowie die Kontaktdaten einschließlich der Postanschrift.
Fulfilment-Dienstleister bereits mit Lagern und Verpacken
Fulfilment-Dienstleister ist jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen anbietet: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten, an denen sie kein Eigentumsrecht hat (Art. 3 Nr. 11 MÜVO).
Als Wirtschaftsakteur muss der Fulfilment-Dienstleister Verpflichtungen gemäß EU-Recht beim Bereitstellen von Produkten auf dem Markt erfüllen (siehe Art. 3 Nr. 13 MÜVO). Er unterliegt den Maßnahmen der zuständigen Marktaufsichtsbehörden zu Überwachung und Eingriff.
Fulfilment-Dienstleister ist verantwortlich für folgende Produkte
In Deutschland unterliegt der Fulfilment-Dienstleister den Bestimmungen von ProdSG und MüG. Er ist gemäß MüG verantwortlich für Produkte aus harmonisierten Produktsektoren der EU, wie zum Beispiel Maschinen nach Maschinenrichtlinie (Bestimmungen der MÜVO). Im MüG ist zusätzlich geregelt: Für den Fulfilment-Dienstleister gelten auch die Marktüberwachungsbestimmungen für europäisch nicht harmonisierte Produktbereiche, die vor dem 16.07.2021 im ProdSG geregelt waren.
Rechtliche Grundlage: Fulfilment-Dienstleister nach MüG, MÜVO, ProdSG 2021
- Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz – MüG) – “Marktüberwachungsgesetz vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1723)”
- VERORDNUNG (EU) 2019/1020 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG). 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011
- Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) – “Produktsicherheitsgesetz vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3147), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146) geändert worden ist”
Fulfilment-Dienstleister nach MüG – oder nicht
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie im Sinne des MüG ein Fulfilment-Dienstleister sind: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie umfassend, was Sie in dem Fall zu tun haben – oder erledigen die Aufgaben für Sie.