Workshop Maschinensicherheit – INDIVIDUELL

Interim Sifa Fachkraft für Arbeitssicherheit von ADT-Zielke

Workshop Maschinensicherheit – INDIVIDUELL

Der Workshop Maschinensicherheit – Individuell – Inverkehrbringen von Maschinen – Betreiben von Maschinen wendet sich an Hersteller und/oder Betreiber von Maschinen. Der Workshop hat das Ziel, Ihr Unternehmen bei dem rechtssicheren Inverkehrbringen und/oder Betreiben von Maschinen zu unterstützen.

Auskunft gibt

Akademie – Nicole Kuhnke – Telefon +49 40 5238871-26 – akademie@adt-zielke.com

Termine

Termine auf Anfrage

Termine für Gruppen und inhouse auf Anfrage

Dauer: 1 Tag

Ort

ADT-Zielke GmbH & Co. KG, Seminarräume, Rummelsburger Straße 94, 22147 Hamburg

Inhouse auf Anfrage

Preis

Auf Anfrage

Preise für Gruppen und inhouse auf Anfrage

Ziel

In Ihrem Unternehmen werden die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (bzw. bis 20.01.2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) rechtssicher umgesetzt.

Zielgruppe

Technische Redakteure, Konstrukteure, technische Leiter, Projektleiter, Mitarbeiter Vertrieb und Einkauf im Sondermaschinen-, Maschinen- und Anlagenbau.

Hinweis

Den Workshop stimmen wir individuell auf Ihren betriebsinternen Bedarf ab.

Veranstaltungstyp

Workshop

Methodik: Fachvortrag kombiniert mit Beispielen aus der Praxis und Erfahrungsberichten sowie einer Diskussionsrunde.

Prüfung: Nicht vorgesehen – Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Themen/Inhalte

Nach Vereinbarung

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Wichtige Inhalte im Workshop Maschinensicherheit – Inverkehrbringen von Maschinen – Betreiben von Maschinen

Wichtige Inhalte sind die Risikobeurteilung, gefordert von der EU-Maschinenverordnung/MRL, sowie normgerechte Schutzmaßnahmen und die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung.

Je nach Ihrem konkreten Bedarf setzen wir gemeinsam mit Ihnen Lernziele fest. Möglich ist zum Beispiel, dass wir zunächst Grundwissen zu der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 und/oder der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vermitteln und anschließend mit Ihnen Ihre notwendigen firmeninternen Prozesse erarbeiten.

Schwerpunkte im Workshop Maschinensicherheit – Inverkehrbringen von Maschinen – Betreiben von Maschinen

  • Rechtliche Grundlagen für den Bereich Maschinensicherheit
  • Herstellerpflichten und Betreiberpflichten
  • Anforderungen an Hersteller und Betreiber aus Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (bzw. bis 20.01.2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG), EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
  • Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
  • Iterativer Prozess zur Risikominderung
  • Normgerechte Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
  • Funktionale Sicherheit gemäß DIN EN ISO 13849
  • Einführung der Software SISTEMA
  • Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
  • weitere Themen nach individuellem Bedarf

Wichtiges zum Thema

Wann ist eine Maschine sicher? Von Maschinensicherheit kann man ausgehen, wenn die Maschine alle Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Maschinensicherheit in Europa bedeutet konkret: Die Maschine muss die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (bzw. bis 20.01.2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) und unter Umständen weiterer europäischer Richtlinien erfüllen. Über 80 europäische Normen befassen sich im Umfeld des Maschinenbaus direkt mit Maschinensicherheit. Die Hersteller müssen auf dem Stand der Technik alle Gefährdungen und Anwendungsfälle berücksichtigen, um Maschinensicherheit zu gewährleisten. Das Thema Maschinensicherheit nimmt den Hersteller von der Konstruktion über das Herstellen bis zum auf dem Markt Bereitstellen von Maschinen in die Pflicht.

Ein Workshop Maschinensicherheit findet auf Wunsch inhouse in Ihrem Unternehmen statt oder in unseren Schulungsräumen. Ggf. auch online.

Rechtliche Grundlagen

  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (bzw. bis 20.01.2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
  • EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
  • ggf. weitere EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen
  • Betriebssicherheitsverordnung BetrSich
  • Produkthaftungsgesetz ProdHaftG
  • Marktüberwachungsbehörden (BauA, Informationssystem ICSMS etc.)
  • Richtlinien und Vorschriften zu Arbeitssicherheit (ArbSchG etc.)
arbeitsschutz, asr a2.2, brandschutzhelferschulung, evakuierungshelfer, gefährdungsbeurteilung, technische regel für arbeitsstätten