Seminar CE-Kennzeichnung im Tagesgeschäft

Maschinensicherheit - Safety Compliance für Ihre Maschinen von ADT-Zielke

Seminar CE-Kennzeichnung im Tagesgeschäft – Stolperfallen für Betriebe (KMU) und Handwerker

Haftungsrisiko: Betriebe und Handwerker werden zu Herstellern. Schützen Sie sich besser vor Haftungsrisiken. Im Seminar CE-Kennzeichnung im Tagesgeschäft erfahren Sie, was Sie beachten müssen und erhalten Antworten auf Ihre Fragen.

Das Seminar unterstützt Sie dabei, das Haftungsrisiko in Ihrem Betrieb und für Ihre Tätigkeit so gering wie möglich zu halten.

Auskunft gibt

Akademie – Axel Martens – Telefon +49 40 5238871-15 – akademie@adt-zielke.com

Termine

Termine auf Anfrage

Termine für Gruppen und inhouse auf Anfrage

Dauer: 1 Tag

Ort

ADT-Zielke GmbH & Co. KG, Seminarräume, Rummelsburger Straße 94, 22147 Hamburg

Inhouse auf Anfrage

Preis

499,00 EUR zzgl. MwSt. je TN inklusive Mittagessen und Handout

8 Unterrichtseinheiten je Tag

Preise für Gruppen und inhouse auf Anfrage

Ziel

In Ihrem Betrieb und bei Ihrer Tätigkeit erkennen und erfüllen Sie rechtssicher alle rechtlichen Anforderungen zur CE-Kennzeichnung.

Zielgruppe

Inhaber und Beschäftigte von Betrieben sowie Handwerker, die Bauteile zu einem Gesamtstück zusammenfügen oder verändern.

Hinweis

Auch ONLINE möglich.

Veranstaltungstyp

Schulung/Seminar

Methodik: Fachvortrag kombiniert mit Beispielen aus der Praxis und Erfahrungsberichten sowie einer Diskussionsrunde.

Prüfung: Nicht vorgesehen – Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Themen/Inhalte

Gesetzliche Vorschriften wie Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (bzw. bis 20.01.2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) und anderer CE-Richtlinien

So wird der Handwerker zum Hersteller

Strafen, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden

Umsetzen von Vorschriften

Betroffene Produkte

Vorgehen bei bereits montierten Produkten

Arbeitsschutzmanagement

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Fragen klären im Seminar CE-Kennzeichnung im Tagesgeschäft – Stolperfallen für Betriebe (KMU) und Handwerker

Welche gesetzlichen Vorschriften muss ein Unternehmen beachten?

Wann und wie wird ein Handwerker zum Hersteller?

Welche Strafen drohen, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden?

Wie muss ein Unternehmen die Vorschriften umsetzen?

Welche Produkte sind betroffen?

Was passiert mit bereits montierten Produkten?

Wichtiges zum Thema

Seit Langem müssen europaweit Vorgaben beim Zusammenbau von Maschinen oder bei wesentlichen Änderungen an Maschinen beachtet werden. Kernpunkt ist, dass Betriebe und Handwerker zu Herstellern werden, sobald sie verschiedene Bauteile zu einem Gesamtstück zusammenfügen oder verändern. Ab dann benötigt ihr Produkt einen Nachweis der Rechtskonformität. Dafür müssen einige gesetzliche Vorgaben beachtet werden und diverse Unterlagen erstellt werden. Vielen Betrieben und Handwerkern ist dies, obwohl schon lange Gesetzeslage, nicht bewusst. Im schlimmsten Fall greifen alle Regelungen des Strafrechts nach dem Produkthaftungsgesetz.

Rechtliche Grundlagen

  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (bzw. bis 20.01.2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
  • EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
  • Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV 
arbeitsschutz, asr a2.2, brandschutzhelferschulung, evakuierungshelfer, gefährdungsbeurteilung, technische regel für arbeitsstätten