Sportgeräteprüfung nach DGUV Information 202-044
Für den sicheren Betrieb Ihrer Sportgeräte erhalten Sie von erfahrenden Fachkräften die Sportgeräteprüfung nach DGUV Information 202-044.
Sportgeräteprüfung nach DGUV Information 202-044 durch Befähigte Person
Sie erhalten die erforderliche umfassende und detaillierte Prüfung Ihrer Sportgeräte.
- Durch befähigte Person
- Periodisch, mindestens einmal jährlich entsprechend der Festlegung nach der Gefährdungsbeurteilung
- Mit Prüfbefund
Natürlich übernehmen unsere Fachkräfte bei Bedarf auch Sichtprüfung und Funktionsprüfung.
Befähigte Person
Eine befähigte Person muss nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Befähigte Personen“ (TRBS 1203)
über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese orientiert sich an der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und
der zeitnahen Tätigkeit. Die Person muss eine Berufsausbildung absolviert haben die es ermöglicht, ihre beruflichen
Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Diese Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen bestehen.
Hinsichtlich der Berufserfahrung muss die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit
den zu prüfenden Objekten umgegangen sein.
Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der durchzuführenden Prüfung und eine angemessene Fortbildung sind
erforderlich. Wichtig ist auch die Kenntnis zum Stand der Technik bezüglich der zu prüfenden Teile.
Für die Prüfung müssen die erforderlichen Einrichtungen (Werkzeuge, Messgeräte, Prüflehren und dergleichen) sowie die Unterlagen des Herstellers (technische Beschreibung, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Einstellwerte)
zur Verfügung stehen.
Quelle: DGUV Information 202-044