Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei allen notwendigen Maßnahmen bei der Prüfung der Arbeitsmittel. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass bestimmte Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden müssen. Die Prüfung der Arbeitsmittel ist zum Beispiel notwendig für:

  • Leitern
  • Regale bzw. Lagereinrichtungen

Prüfung der Arbeitsmittel: Leitern und Tritte gemäß BetrSichV und TRBS 2121

Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Leitern und Tritte im Betrieb regelmäßig geprüft werden müssen. Die Unternehmensleitung muss dafür eine befähigte Person beauftragen.
Unsere Fachkräfte verfügen über die notwendige Sachkunde, Ihre Leitern und Tritte auf deren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

  • Prüfung durchführen und dokumentieren
  • Prüfbuch führen
  • Art, Umfang, Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen

Prüfung der Arbeitsmittel: Regale und Lagereinrichtungen gemäß BetrSichV und DIN EN 15635

Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass zum Beispiel auch Regale und Lagereinrichtungen im Betrieb regelmäßig geprüft werden müssen. Die Unternehmensleitung muss dafür eine befähigte Person beauftragen. Wie und Was an Regalen und Lagereinrichtungen geprüft werden muss, ist in der DIN EN 15635 beschrieben.
Unsere Fachkräfte verfügen über die notwendige Sachkunde, Ihre Regale auf deren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Unsere Regalprüfer stellen Mängel und ihre Ursachen fest, bewerten sie und dokumentieren sie.

  • Prüfung durchführen und dokumentieren
  • Prüfbuch führen
  • Art, Umfang, Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen

Warum Regalprüfung nach DIN EN 15635?

Die DIN EN 15635, Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen, kann als Grundlage für Inspektion und Beurteilung von Schäden bei Regalen und Lagereinrichtungen genutzt werden. Sie gibt Leitlinien für den sicheren Betrieb von Regalen und Lagereinrichtungen. Wenn die Lagereinrichtung auf Grundlage dieser Norm geprüft wird, kann der Betreiber davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnungen erfüllt hat. Die Anwendung der Norm senkt Risiken und Gefährdungen bei der Arbeit an und mit Lagereinrichtungen. Gemäß der Norm soll jährlich eine Inspektion durch einen Regalprüfer erfolgen

Haben Sie Fragen zu weiteren notwendigen Messungen und Prüfungen in Ihrem Unternehmen? Rufen Sie uns an, unsere Fachleute beraten Sie gerne, wie Sie gesetzliche Vorgaben erfüllen können.

Auskunft gibt

Team Arbeitssicherheit – Nicole Kuhnke – +49 40 5238871-26 – arbeitssicherheit@adt-zielke.com