Wir unterstützen Sie bei der erforderlichen Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz ArbSchG. Damit Sie Ihre Pflichten zur Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz ArbSchG sinnvoll und effizient erfüllen.

  • Wir bereiten Unterweisungsthemen nach aktueller Gesetzeslage fachlich kompetent vor
  • Wir führen Unterweisungen verständlich, ansprechend, praxisorientiert und angepasst an die jeweilige Zielgruppe durch

Rundum-Schutz

Für Ihren Rundum-Schutz unterstützen wir Sie bei weiteren Pflichten zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb: Sicherheitstechnische Betreuung, Flucht- und Rettungswegplan gemäß DIN ISO 23601, Regelmäßige-Aktivitäten-Plan, ASA-Sitzung etc.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren betriebsspezifischen Aufgaben beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitsschutzgesetz. Bitte rufen Sie uns an. Telefon 040 5238871-0. Oder senden Sie uns eine Nachricht an arbeitssicherheit@adt-zielke.com.

Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz ArbSchG – Pflichten

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen. Geregelt ist das im „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)“ im § 12 Unterweisung.

Individuelle Unterweisung

Die Beschäftigten müssen individuell für ihren Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich angewiesen werden und entsprechende Erklärungen erhalten. Eine Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz ArbSchG muss aktuelle Gefährdungen und absehbare zukünftige Gefährdungen berücksichtigen und, falls erforderlich, regelmäßig wiederholt werden.

Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit

Die Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz ArbSchG muss immer vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen:

  • Bei der Einstellung
  • Bei Veränderungen im Aufgabenbereich
  • Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
  • Bei Personen, die dem Arbeitgeber bei einer Arbeitnehmerüberlassung zur Arbeitsleistung überlassen werden

Sicherheitsgerechtes Verhalten

Wir unterstützen Sie bei Ihren Unterweisungspflichten, zum Beispiel nach Betriebssicherheitsverordnung, Lasthandhabungsverordnung, PSA-Benutzungsverordnung. Ziel ist, dass Beschäftigte sich sicherheitsgerecht verhalten, also Gefährdungen kennen/erkennen und entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln. Das erreicht man natürlich nur durch verständliches und umfangreiches Informieren sowie sinnvolles Motivieren der Beschäftigten.

Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten nach Arbeitssicherheitsgesetz ASiG

Der Arbeitgeber muss nach Arbeitssicherheitsgesetz ASiG Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit darf der Arbeitgeber nur jemanden bestellen, der über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügt.

Unsere erfahrenen Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfüllen alle geforderten Aufgaben – von Begehung und Unterweisung bis zum Begleiten von ASA-Sitzungen.

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit, damit Sie die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes sicher erfüllen.

  • Arbeitsstätten begehen
  • Arbeitsbedingungen beurteilen / Gefährdungsbeurteilung erstellen
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln vorschlagen
  • Betriebsanlagen und Einrichtungen planen, ausführen, unterhalten
  • Technische Arbeitsmittel beschaffen
  • Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe überprüfen und einführen
  • Persönliche Schutzausrüstung auswählen
  • Arbeitsplätze, Arbeitsablauf, Arbeitsumgebung gestalten
  • Beschäftigte über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren belehren (Unterweisungen)

Der Arbeitgeber muss nach Arbeitssicherheitsgesetz ASiG ebenso Betriebsärzte bestellen, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Unsere Betriebsärzte unterstützen Sie zuverlässig beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.