Richtlinien und Vorschriften fordern eine Lärmmessung und Vibrationsmessung von Maschinen und Anlagen. Sie erhalten von uns eine präzise und effiziente Beurteilung der Geräuschexposition in Ihrem Unternehmen – am Arbeitsplatz, an Maschinen und in Werkhallen.

Unsere qualifizierten Sicherheitsingenieure bestimmen konkret die sinnvollste Messstrategie für Ihren Bedarf. Unsere hochwertigen Messgeräte liefern Ihnen präzise Daten, auf die Sie sich verlassen können.

Wir beraten Sie sicher und vollständig, damit Sie gesetzliche Richt- und Grenzwerte einhalten können, und führen die erforderlichen Messungen bei Ihnen durch.

  • Messung des Schallleistungspegels durch Ihre Maschinen/Anlagen und Geräte im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens (CE-Kennzeichnung)
  • Messung des Schalldruckpegels durch Ihre Maschinen/Anlagen und Geräte
  • Messtechnische Untersuchungen zu Schallemissionen an Maschinen
  • Messtechnische Untersuchungen zu Schallimmissionen am Arbeitsplatz
  • Messtechnische Überprüfungen zu Lärmschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
  • Beratung zu Lärmschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
  • Vibrationsmessung – Ganzkörper und Hand-Arm

Hinweis: Auch nach Umbauten an Ihren Anlagen müssen Sie unter Umständen eine Lärmmessung und Vibrationsmessung vornehmen. Unsere Fachleute beraten Sie gerne, in welchen Fällen eine Lärmmessung und Vibrationsmessung notwendig ist.

Normen zu Lärmmessung und Vibrationsmessung

Lärmmessung und Vibrationsmessung führen wir zum Beispiel nach folgenden Grundnormen durch.

  • DIN EN ISO 11200 (und folgende) : Akustik – Geräuschabstrahlung von Maschinen und Geräten
  • DIN EN ISO 9612 (und folgende): Akustik – Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz
  • DIN EN ISO 3740 (und folgende): Akustik – Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen
  • DIN EN ISO 5349 (und folgende): Mechanische Schwingungen – Messung und Bewertung der Einwirukung von Schwingungen auf das Hand-Arm-System des Menschen
  • DIN EN 14253: Mechanische Schwingungen – Messung und rechnerische Ermittlung der Einwirkung von Ganzkörper-Schwingungen auf den Menschen am Arbeitsplatz im Hinblick auf seine Gesundheit

Haben Sie Fragen zu der Geräuschexposition in Ihrem Unternehmen oder zu möglichen Messungen von Lärm und Vibration? Rufen Sie uns an, unsere Experten beraten Sie gerne, wie Sie gesetzliche Vorgaben erfüllen können. Telefon +49 40 5238871-0. Oder senden Sie uns eine Nachricht.

Gerne beraten wir Sie auch zu weiteren Messungen und Prüfungen.

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