Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3

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Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 von ADT-Zielke

Wir beraten Sie gerne zu der notwendigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 in Ihrem Betrieb. Wir nehmen die  Anzahl Ihrer elektrischen Betriebsmittel auf und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an, Telefon +49 40 5238871-0, oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@adt-zielke.com.

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist Pflicht. Alle gewerblichen Betriebsmittel müssen regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit hin überprüft werden. Die Prüfungen und Fristen sind in der Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, der DGUV Vorschrift 3, streng reguliert.
Unsere Fachkräfte, die die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durchführen, beurteilen und prüfen Ihre elektrischen Betriebsmittel mit präzisen, hochwertigen Messgeräten, damit Sie in Ihrem Betrieb Sicherheit gewährleisten können.

  • Messungen durchführen
  • Prüfbericht erstellen
  • Prüfplakette vergeben

Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 – Beispiele für Betriebsmittel

Ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig mit unterschiedlichen Fristen nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Betriebsmittel sind zum Beispiel:

  • Föhn/Trockenhaube
  • Kaffeemaschine/Espressomaschine/Wasserkocher/Mikrowelle
  • Kühlschrank
  • PC/Drucker/Fax
  • Radio
  • Steckdosenleiste/Steckernetzteil
  • Tischlampe/Stehlampe
  • Waschmaschine
  • Etc.

Prüfung elektrischer Betriebsmittel – Anforderungen an den Unternehmer

Der Paragraph 3 der DGUV Vorschrift 3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, stellt bestimmte Anforderungen an den Unternehmer.

  • Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
  • Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
  • Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass ein Mangel an einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel unverzüglich behoben wird.
  • Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel bei Gefahr im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

Haben Sie Fragen zu weiteren notwendigen Messungen und Prüfungen in Ihrem Unternehmen? Rufen Sie uns an, unsere Experten beraten Sie gerne, wie Sie gesetzliche Vorgaben erfüllen können. Telefon +49 40 5238871-0. Oder senden Sie uns eine Nachricht.

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